Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

7. Die theologische Grundfrage

SELM hinwies. Noch mehrfach (1930, 1942, 1959) hielt BARTH Seminare zu Schriften von ANSELM ab, und kommt auch in seiner „Kirchlichen Dogma­tik" vielfach auf ANSELM zurück. (24) K. BARTH, Fides quaerens intellectum, a.a.O., 24. (25) Vgl. ebd. 26: "Der nach christlicher Erkenntnis Fragende fragt auf Grund der keinen Augenblick in Frage stehenden Voraussetzung, daß es so ist, wie er christlich glaubt, danach, inwiefern es so ist. Nicht anders und nach nichts sonst! Eine Glaubenswissenschaft, die den Glauben (das Credo der Kirche) verneinte oder bezweifelte, würde ipso facto nicht etwa bloß gläubig, sondern auch wissenschaftlich zu sein aufhören. Ihre Negationen wären zum vornhe­rein nicht besser als ein Streit der Fledermäuse und Eulen gegen die Adler — um die Wirklichkeit der Strahlen der Mittagssonne. Intelligere, das intelligere, nach dem der Glaube sucht, verträgt sich mit ehrfürchtigem Nochnichtwissen und mit endgültigem Nichtwissen um das Inwiefern? der im Glauben bejah­ten Wirklichkeit, es verträgt aber nicht mit keckem Besserwissen gegenüber dem Daß dieser Wahrheit. Intelligere kommt zustande durch NACHdenken des vorgesagten und vorbejahten Credo." Ob BARTH hier weiter geht als AN­SELM bleibt zu fragen. Er selbst verneint dies (S. 53). (26) Vgl. ebd., 39: "Die Wissenschaft, der intellectus, um den es ANSELM geht, ist der intellectus fidei. Damit ist gegeben, daß er nur in positiver Meditation der Glaubensvorlage bestehen kann. Er wird diese als soche nicht begründen, sondern sie gerade in ihrer Unbegreiflichkeit verstehen müssen. Er wird sich ihr gegenüber auf der Ebene der Reflexion, der Bilderrede von dem an sich Unaussprechlichen, bewegen müssen. Er wird also für seine Erlebnisse nur wissenschaftliche, nicht Glaubensgewißheit in Anspruch nehmen können, und er wird darum die grundsätzliche Perfektibilität dieser seiner Ergebnisse nicht in Abrede stellen. Er wird sich mit der Bibel als dem Grundtext der offenbar­ten Glaubesvorlage auf keinen Fall in ausdrücklichen Widerspruch setzen können. Und er wäre und leistete nicht, was er ist und leistet, wenn er nicht das Wissen des Gehorsamsglaubens wäre." (27) G. SÖHNGEN, Grundfragen einer Rechtstheologie, a.a.O., 48. (28) Vgl. E. CORECCO, Theologie des Kirchenrechts, a.a.O., 100-105. (29) Vgl. dazu J. PIEPER, Thomas von Aquin, Frankfurt/M-Hamburg 1956, 16ff. 122

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