Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

1. Einleitung

1. Einleitung Die Frage nach den Grundlagen des katholischen Kirchenrechts ist heute eine vieldiskutierte. Nicht selten wird die Frage so gestellt, dass in der Begründung des Kirchenrechts dieses selbst und als solches zur De­batte steht. Dann wird nach einer Kirchenrechtstheorie, bzw. nach einer Kirchen­rechtstheologie gefragt. Eine solche handelt von allen kirchenrechtli­chen Grundlagendisziplinen, wobei die theologische Dimension den Vorrang genießt. Aufgabe einer solchen Theorie ist ja die theologische Begründung des Kirchenrechts und seine ekklesiologische Legitimierung. Die Kirchen­rechtstheorie ist daher Theorie des Rechts sowie Theorie der Kirche (1>. Die Existenz des Kirchenrechts ist ein Faktum und es läßt sich seit dem Anfang der Kirche feststellen. Durch die Jahrhunderte gewann es an Einfluß, auch auf die europäische Rechtsgeschichte — und hat die­sen Einfluß bis heute. Der neue CIC zeigt, daß es lebendig ist, mit der Kirche ebenso wie mit der Rechtswissenschaft sich fortentwickelt(2> und das Leben der welt­weiten Gemeinschaft der katholischen Kirche mitgestaltet. Demgegenüber wird vielfach® eine Verständnislosigkeit oder gar ab­lehnende Haltung gegenüber dem Recht in der Kirche festgestellt. Dies ist umso auffälliger, als diese Entwicklung der letzten Jahrzehnte parallel zur Herausbildung eines besonderen ekklesiologischen Den­kens erfolgte. Eine akanonische oder gar antikanonistische Haltung wird nicht nur manchen Theologen zugeschrieben, man meinte sie selbst in der Kon­zilsaula festzustellen <4), und sie wird insbesondere unter vielen enga­gierten Seelsorgern und auch Gläubigen ausgemacht ®. 9

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