Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

ANHANG

3. Das Recht in Fühlung mit einem qualifizierten Stellvertreter einer Religion zu treten, soll jedem Häftling nicht abgesprochen werden. Andererseits wenn ein Häftling sich gegen den Besuch eines Stellvertreters einer Religion wehrt, soll man seine Haltung völlig respektieren". 2 Grundlage aus dem Evangelium Christus empfing alle, die zu ihm kamen, wie auch immer ihre Situation war. Er war der "Freund von Zöllem und Sündern". Die Kirche bemüht sich, den Menschen nach dem Beispiel Jesu zu dienen: Er hat sich allen zugewandt, besonders den Armen (Nichthabenden). Mit ihnen hat er sich identifiziert. Es ist in diesem Sinne, daß die Kirche eine Gefängnisseelsorge für Häftlinge eingerichtet hat. 3, Kirchliche Begründung Von dem Tag an, als Jesus dem guten Schächer am Kreuz das Paradies versprach, bis zu dem Tag, als der Hl. Vater Johannes Paul II. seinen "Beinah-Mörder" im Gefängnis besuchte, hat die traditionelle Praxis der Kirche, trotz vieler Versäumnisse infolge der menschlichen Schwäche, das Wort unseres Herrn in Seiner ganzen Ernsthaftigkeit angenommen: "Ich war im Gefängnis und ihr habt mich besucht". Diese Tradition bekam ihre Unterstützung durch das Lehramt der Kirche, besonders in jüngster Zeit. Die dogmatische Konstitution "Lumen Gentium" des 2. Vatikanischen Konzils und die pastorale Konstitution "Gaudium et Spes", aber ebenso die päpstliche Enzyklika "Redemptor Hominis" (1978) und "Dives in Misericordia" (1980) haben uns über die Aufgabe der Kirche viel zu sagen, besonders über die verbrieften Rechte und Würde einer jeglichen menschlichen Person, aber auch über die abgrundtiefe Liebe und Güte unseres Herrn für alle. 195

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