Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

I. Kapitel. Enleitung

unverhältnismässig kleineren Anzahl von positiv normierten Regelungen fusst. Ein ähnliches Verhältnis zwischen Gesetz und Gewohnheit ist für diese beiden Länder auch auf der staatskirchenrechtlichen Ebene festzustellen, wobei dies verstärkt wird durch den Umstand, dass in der Bundesrepublik Deutschland sowohl das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wie auch der Strafvollzug in die Kompetenz der Länder fallen, während in Österreich beides in die ausschliessliche Kompetenz des Bundes gehört. Aus diesen Übelegungen ergeben sich einige Schritte, die für den Aufbau dieser Arbeit von Bedeutung sind: Zunächst wird - anhand des biblischen Befundes sowie der Tradition der Kirche - eine kurze theologische Grundlegung der pastoralen Tätigkeit im Gefängnis darzustellen sein, und damit jene Basis aufgewiesen, auf die sich die kirchenrechtlichen Normen gründen. Dieser Schritt beinhaltet einen Blick auf die Tradition der Kirche und ihrer Seelsorge an den Gefangenen sowie den Versuch, die - soweit das in tendenzieller Form möglich ist - Persönlichkeit des Gefangenen zu beleuchten. Dem folgt - als Hauptteil der Arbeit und ihr Schwerpunkt - die Darstellung der entsprechenden staatskirchenrechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und Ungarn; die Darstellung der entsprechenden kirchlichen Regelungen auf gesamtkirchlicher Ebene (Kodex) sowie der partikualarrechtlichen kirchlichen Regelung in den Diözesen Deutschland und Österreichs. Einen eigenen Abschnitt bildet die Darstellung jener Rechtsnormen, die sich auf internationaler Ebene herausgebildet haben und die Arbeit des Gefangenenseelsorgers betreffen, und die sowohl internationale Organisationen (UN, Europarat) wie auch internationale kirchliche Gemeinschaften (Internationale Komission der Gefangenenseelsorger) als Quelle aufweisen. Die Bedeutung dieser Bestimmungen kann nicht hoch genug angesetzt werden, und diese Bedeutung wird in Zukunft noch grösser werden. In einem abschliessenden Schritt soll eine Bewertung der vorhandenen Regelung unternommen werden, verbunden mit dem Versuch, diese 16

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