Fejér György: Authentia et vis probandi diplomatum. In codicis diplomatici coronidem (Budae, 1838) - 20.632
40 darauf zu sehen, ob die zur Zeit der Ausstellung derselben schon üblich gewesen sind. Wäre dieses nicht der Fall, so würde die Urkunde verdächtig seyn; träte aber umgekehrt der Fall ein, dass eine Urkunde einen Geschlechtsnamen nicht besagte, obgleich dieselbe zu einer Zeit aufgestellt worden wäre, in welcher der Gebrauch derselben schon üblich war, so ist die Urkunde nicht schlechterdings verdächtig; da einzelne Personen sich auch bis in die späteren Zeiten hinab, keines Geschlechts, noch Taufnamens bedient haben können. Man muss sich aber dafür hüten, dass man nicht verschiedene in einer Urkunde vorkommende Geschlechtsnamen für einen Beweis halte, dass die Personen von verschiedenen Familien gewesen. Bey der Gewohnheit sich von Gütern , Wohnörtern, oder andern Zufälligkeiten zu nennen, konnten sehr oft Brüder und andere nahe Verwandten ganz verschiedene Namen führen, ja selbst dieselben Personen in verschiedener Zeit mit dem Zunamen wechseln. Und ebenfalls ist aus gleichen Zunamen nicht auf Verwandtschaft zu schliessen ; weil auch diese Zunamen von dem Wohnorte, u. s. w. von verschiedenen, einander völlig fremden Personen angenommen seyn können. Mann kann auch noch weniger bey einer Person, die sich den Zunamen von einer Gegend gegeben hat, sofort auf den Adel derselben schliessen ; und noch unüberlegter würde es seyn, sie als einen Verwandten, oder Agnaten einer adelichen Familie desselben Namens, zu betrachten. — Aus dem Vorkommen nicht gebräuchlicher, oder dem Nichtvorkommen gebräuchlicher Titulaturen lässt sich nichts Bestimmtes hernehmen ; ausser allenfalls in kaiserlichen und königlichen Urkunden, bey den