Folia Theologica 19. (2008)
Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.
DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 229 Die orthodoxe Theologie spricht nicht davon, dass der Zustand der Verstorbenen von läuternden, büßenden oder sühnenden Leiden gekennzeichnet wäre. Laut Meyendorff liegt der Grund dafür - über den Verdacht der Apokathastasis hinaus - in der Tatsache, dass die lateinische und die griechische Theologie jeweils einen anderen Schwerpunkt in der Auffassung von Sünde und Heil haben. Der orthodoxe Theologe sieht, dass die lateinische vom Recht bestimmte Sichtweise in der Sünde vor allem eine Schuld gegenüber Gott sieht, die aufgrund der Gerechtigkeit Gottes eine Wiedergutmachung fordert. Wenn das nicht zu vollständiger Läuterung hier auf Erden führt, müssen die läuternden Leiden nach dem Tod dies vervollständigen. Die griechische Sichtweise hingegen sieht in der Sünde eher eine moralische und seelische Krankheit, die die göttliche Liebe und Geduld heilen kann. Dies ist nötig, damit der Mensch in Gemeinschaft mit Gott treten und „vergöttlicht werden"14 kann. Für die griechische Sichtweise klingt die lateinische Rechtsauffassung fremd, dass der büßende Mensch auf Erden Genugtuung leisten muss (satisfactio), bzw. nach dem Tod Genugtuung leiden (satispassio) oder sühnen muss, damit er von den zeitlichen Sündenstrafen befreit werde. Wenn die orthodoxe Theologie den Ausdruck „läuternde Leiden" wegen des Verdachtes der Apokathastasis ablehnt, so versteht sie den Ausdruck „Genugtuung, Sühneleistung" vor allem wegen seiner rechtlichen Auffassung vom Sündenbegriff nicht, bzw. nimmt diesen nicht an. Wenn wir die Lehre der westlichen und östlichen Kirchentradition vergleichen, können wir folgende grundlegende Ähnlichkeiten und Unterschiede feststellen. Gemeinsame Elemente: die Notwendigkeit einer vollständigen Läuterung für die seligmachende und volle Gemeinschaft mit dem heiligen Gott; die enge Einheit zwischen Gnade, Bekehrung und Lebensheiligkeit; die Möglichkeit und Notwendigkeit einer wirksamen Hilfe von Seiten der Streitenden Kirche für die Verstorbenen; das gerechte Gericht Gottes entscheidet über das endgültige Schicksal des Menschen. Abweichende Elemente: während der Westen lehrt, dass das endgültige Schicksal sich bei einem individuellen Gericht nach dem Tod entscheidet und beginnt, und somit die Läuterung damit in Verbindung steht, geschieht all das nach der Auffassung 14 Meyendorff, ]., A bizánci teológia (Byzantine Theology. Historical Trends and Doctrinal Themes), 335 f.