Folia Theologica 19. (2008)
Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.
DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 223 Gericht sofort nach dem Tod stattfindet, sodass die Läuterung bzw. das ewige Schicksal des Menschen gleich nach dem Tod beginnt. Die Ausbildung der Lehre über das Fegefeuer wurde im Westen durch den verstärkten Blick auf die Bibelstellen gefördert, die entweder explizit darüber sprechen, dass der Mensch direkt nach dem Tod gerichtet wird (Hebr 9,27; 2 Kor 5,8-10), oder darüber, dass man zur Erreichung der Gemeinschaft mit Christus bzw. mit Gott nicht bis zum Letzten Tag warten muss, das könne bereits direkt nach dem Tod geschehen (2 Kor 5,1; Phil 1,23; Lk 16,23; Offb 6,11; 7,9). Die archaische Vorstellung, die im Osten aufrecht geblieben ist, wonach sich das endgültige Schicksal des Menschen noch nicht nach dem Tod entscheidet, auch nicht einmal anfanghaft, sondern dass nur das Feuer des Letzten Gerichtes alle gemeinsam prüft und diejenigen reinigt, die dafür geeignet sind und es nötig haben, erwies sich im Licht obiger Bibeltexte als nicht entsprechend. Dies auch schon deswegen nicht, weil die Kirche bereits schon sehr früh im Westen und im Osten gleichermaßen bekannt hat, dass die Märtyrer nach ihrem Tod sofort in die Gemeinschaft mit Christus gelangen; infolgedessen muss man nicht unbedingt auf das zweite Kommen Jesu Christi warten für die Schau Gottes von Angesicht zu Angesicht. Andererseits hat die Kirche von Anfang an für die Verstorbenen in dem Glauben gebetet, dass dies den verstorbenen Brüder und Schwestern hilft. Es tauchte die Frage auf: wenn die Läuterung nur im Feuer des Letzten Gerichtes geschieht, wie soll dann das fürbittende Gebet und die aufgeopferten Messfeiem den Verstorbenen noch wirklich helfen. Die theologische Reflexion über den Zwischenzustand zwischen dem Tod und dem Letzten Gericht führte die westliche Theologie zur Unterscheidung zwischen der individuellen und der kollektiven Eschatologie. Dementsprechend entscheidet sich und beginnt das endgültige Schicksal jedes einzelnen Menschen bereits unmittelbar nach dem Tod beim individuellen Gericht: wer keine Läuterung braucht, gelangt sofort in den Himmel, die, die unter Todsünde gestorben sind, kommen in die Hölle; die, die in der Gnade Gottes gestorben sind, aber noch der Läuterung bedürfen, werden sofort nach dem Tod geläutert und gehen dann in die himmlische Seligkeit ein. Papst Benedikt XII. hat dies in „Benedictus Deus" (1337) als offizielle Lehre und verpflichtende lehramtliche Äußerung formuliert.6 6 DH 1000-1002.