Folia Theologica 19. (2008)

Kuminetz, Géza: Die Teilnahme des katholischen Menschen am öffentlichen Leben im Lichte der gesellschaftsphilosophie von Sándor Horváth O. P.

158 KUMINETZ, Géza Problemen und den des Handels ohnmächtig. Wie könnte der Staat die Übergriffe des Kapitalismus, die grenzenlose Macht der Banken, die Enteignung des Handels und die damit verbundene Aussaugung der wehrlosen Bürger verhindern oder auch nur verringern, weil er selbst nichts ausser des Nutzens kennt?"24 Horváth betrachtet also die Ausschaltung der Person aus der Politik als naturwidrig, und die Geltendmachung der Gesichtspunke des Glaubens in der Politik als eine naturrechtliche Pflicht. Daraus ergibt sich, das es nicht egal ist, für wen der Gläubige seine Stimme abgibt. Eine schwere Sünde begeht der Gläubige, der seine Überzeugung verkauft, oder der sich feige vor der Gewalt unterwirft, oder der sich aus dem öffentlichen Leben her­auszieht, auch nur so, dass er seine Wahlstimme nicht verantwor- tungsgemäss benutzt. Ohne eine moralische Wertordnung verwandelten und verändern sich sogar die auf dem Mehrheitsprinzip basierenden politischen Systeme von heute zu den brutalsten, die Macht ergreifenden Metho­den. Deshalb kann der katholische Glaube nur die auf dem Mehrheits­prinzip basierenden gesellschaftlichen Einrichtungen anerkennen, die das moralische Gesetz, wie ein im öffentlichen Leben für alle gleicher- massen verbindliches Wertsystem beachten. Horváth weist auch darauf hin, dass die Staatsmachten von heute das Recht des Glaubens, sich ins öffentliche Leben einzumischen, be­streiten, und zwar darum, denn sie betrachten sich selbst als souverän, also als eine solche Wirklichkeit, die selbst für sich selber Gesetze geben, und sie keine höhere Instanz erkennen. Sie versehen sich also selbst mit dem Attribut der Gottheit.25 Der Staat aber, der seine Staasts- bürger dazu verpflichtet möchte, dass die Religion ausschliesslich eine Privatangelegenheit sein muss, verlangt von seinen Staatsbürgern eine psychologische Unmöglichkeit, nämlich dass sie sich als Gläubige in die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens nicht einmischen. Durch die Religion bekennt man nämlich - wie das auch aus dem Wort her­vorgeht — freiwillig und frei seinen Glauben, die Religion dringt also in unser geistiges Leben nicht gewalttätig, sondern sie ergänzt den Mangel an unseren natürlichen Erkenntnissen, und gibt auf viele un­24 Vgl. HORVÁTH, S., Hitvallás a politikában [Glaubensbekenntnis in der Poli­tik], in HORVÁTH, S., Katolikus közélet [Katholisches öffentliches Leben], Budapest 1928, 28. 25 Vgl. die Begriffe Staatsgott, Menschengott.

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