Folia Theologica 19. (2008)

Kocsis Imre: Petrus und sein Dienst in den schriften des Neuen Testaments

120 KOCSIS, Imre- Die Bevollmächtigung zu Kirchendisziplin Petrus hat das Recht zu strafen oder eine Strafe zu erlassen, jeman­den aus der Kirche auszuschließen und wieder aufzunehmen. Es ist allerdings sehr aufschlussreich, dass im Zentrum der Aufmerksamkeit das Vergeben und die Versöhnung steht, wie es aus Mt 18, d.h. aus der Anweisung Jesus über das innere Leben der Kirche hervorgeht. Gerade auf die Frage des Petrus antwortet Jesus, dass das Vergeben keine Grenzen haben kann (18,22).- Die Bevollmächtigung zur Führung Dieser Aspekt ist in allen oben besprochenen Texten präsent. Am deutlichsten wird er aber in Joh 21 formuliert, weil die Hirtenaufgabe grundsätzlich eine Bevollmächtigung zur Führung ist. Es ist wiederum sehr belehrend, dass die biblischen Texte (Ez 34; Ps 23; Lk 15,1-8; Joh 10), die das Bild des Hirten anwenden, vor allem die Fürsorge, das per­sönliche Sorgetragen und die Opferbereitschaft hervorheben. Der wah­re Hirt sucht nicht seinen eigenen Vorteil, sondern das Wohl der Her­de, und ist bereit sogar sein Leben zum Schutz der Herde zu opfern. Immerhin hat die Führung einen universalen Charakter, denn sie dehnt sich auf alle gläubigen Christen aus. Es ist vor allem die Aufgabe von Petrus, die Einheit unter den verschiedenen Christen, bzw. den christlichen Gemeinden zu vergegenwärtigen, sowie über diese Ein­heit mit dem Hirtendienst, der von der bedingungslosen Liebe zu Christus durchtränkt ist, zu wachen. d) An diesem Punkt können wir auf die Frage der Nachfolge kom­men, die in konfessioneller Hinsicht am umstrittensten ist. Dass die oben genannten Verheißungen, bzw. Bevollmächtigungen sich auf Simon Petrus beziehen, wird von den Bibelforschern kaum bezweifelt. Betreffs der Frage, ob der Petrus übergebene Auftrag „geerbt werden", bzw. nachfolgenden Personen übertragen werden kann, ist die Situa­tion schon anders. Es ist nicht zu bestreiten, dass im Neuen Testament von einem möglichen Nachfolger nicht ausdrücklich geschrieben wird, m. E. aber sind die Texte bezüglich der Nachfolge sehr offen. Nach R. Pesch muss man vor allem den Richtungssinn der oben untersuch­ten Abschnitte vor Augen halten.45 45 PESCH, Grundlagen, 60.

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