Folia Theologica 15. (2004)

Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland

ETHIKUNTERRICHT IN DEUTSCHLAND 79 sind die jeweiligen Regelungen bezüglich der Einrichtung des Et­hikunterrichts und seiner Bezeichnung zu entnehmen; der Über­sichtlichkeit halber wurde auf eine detaillierte Darstellung einzel­ner Festlegungen z.B. bezüglich unterschiedlicher Altersstufen und der differenzierten Verbindlichkeit der Fächer und Wahlmodalitä­ten verzichtet.26 Bundesland Konfessioneller RU nach Art 7 GG27 Ethikunterricht28 Bezeichnung Baden- Würt­temberg ordentl. Pflichtfach ordentl. Pflicht-Ersatzfach Ethik Bayern ordentl. Pflichtfach ordentl. Pflicht-Ersatzfach Ethikunterricht Berlin Wahlfach Wahlfach ordentl. Pflichtfach Ethik / Philosophie Philosophie (Ober­stufe) Brandenburg Alternatives Pflichtfach oder zu- sätzl. Wahlfach ordentl. Pflichtfach LER (Lebensgestal­tung - Ethik - Re­ligionskunde) 26 Vgl. im Überblick: H. SCHWILLUS, Ethik-Untericht in Der Bundesrepublik Deutschland. Zusammenstellung der derzeit gültigen Regelungen für die AD ternativ- bzw. Ersatzfächer für den Religionsunterricht, Berlin 2000; SE­KRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (Hg.), Zur Situation des Ethikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Bericht der Kultusminsterkonferenz vom 10.07.1998, Bonn 1998. 27 Je nach Bundesland unterschiedlich sind verschiedene Religionsgemeinschaf­ten befugt, Religionsunterricht als ordentliches Schulfach an Schulen zu er­teilen, z.B. in Baden-Württemberg: Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Altkatholische Kirche, Syrisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Religionsge­meinschaften Baden und Württemberg. 28 In den einzelnen Landesverfassungen und Schulgesetzen wird z.T. die Be­zeichnung „Ersatzfach“ ebenso wie die des „Alternativfaches“ vermieden; in dieser Tabelle wird mit der Bezeichnung „Pflicht-Ersatzfach“ die mehr oder weniger unmittelbare Koppelung an den Religionsunterricht ausgedrückt: Wer keinen Religionsunterricht besucht, muss am ethischen Fach teilnehmen, welches rechtlich in unterschiedlichem Maße dem RU gleichgestellt ist.

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