Folia Theologica 15. (2004)
Attila Thorday: Religions- und Ethikunterricht in Ungarn
168 A. THORDAY Wo Religions- und Ethikunterricht als Wahlpflichtfach eingeführt sind, erhalten alle Schüler zwischen dem 6. und 14. bzw. 16. Lebensjahr sittlich-religiöse Kenntnisse im Umfang von zumindest einer Unterrichtsstunde pro Woche. Das ist in der Slowakei, in Rumänien, Kroatien und Serbien so. Es muss als positives Resultat beurteilt werden, dass die Mehrheit der Schüler konfessionellen Religionsunterricht wählt25 und auch die anderen geordnete Kentnisse über ethische Fragen erhalten. Jedoch ist es bedauerlich, dass der Religionsunterricht in den Pfarreien infolge des schulischen Unterrichts keine gewichtige Rolle mehr hat - obwohl diese Unterrichtsform im Hinblick auf ihre spezifischen Zwecke ebenfalls unentbehrlich ist.26 8. Ethik als Schulfach „Wozu anständig sein? Werde sowieso aufgebahrt werden! Warum nicht anständig sein! Werde sowieso aufgebahrt werden!" (Attila József) 8.1 Die gesetzliche Regelung des Ethikunterrichts Die 1997 verabschiedete Version des nationalen Grundlehrplans enthält folgende allgemeine Zielsetzung: Die sittliche Erziehung muss die Ganzheit des Schullebens durchdringen. Der Schüler muss den Begriff des Guten und des Schlechten erkennen: die Handlungen muss er an Normen messen. Umgesetzt wird dies in neuen Unterrichtsfächern, die im Magyar Közlöny27 (2000/95/H) be25 Laut Angaben von Tóth László (Direktor der Szlovákiai Magyar Hitoktatási Központ - „Zentralstelle des Religionsunterrichts der Ungarn in der Slowakei”) nehmen 500.000 von den insgesamt 600.000 Schülern (zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr) am konfessionellen Religionsunterricht teil. In der Slowakei ist der prozentuale Anteil der am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler fast ums Doppelte größer (83 %) als in Ungarn (42%)! 26 Vgl. die Verhältnisbestimmung von Religionsunterricht und Katechese im „Allgemeinen Direktorium für die Katechese“, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Allgemeines Direktorium für die Katechese, Bonn 1997, Nr. 73-76 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 130).