Folia Theologica 15. (2004)
Helmuth Pree: Das Gewissen vor dem Forum des Kirchenrechts
DAS GEWISSEN VOR DEM FORUM DES KIRCHENRECHTS 107 Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft und die Treue zum unverbrüchlich gegebenen Ja-Wort. Das moralische Urteil ist deshalb seinem Gegenstand nach und von den Entscheidungsgrundlagen her erheblich weiter als das durch die rechtliche Entscheidung abgedeckte Spektrum, welches stets nur einen rechtlich definierten Ausschnitt der Gesamtsituation zum Gegenstand hat, insbesondere die Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer konkreten Ehe, gemessen an den generell abstrakten gesetzlichen Maßstäben. Der vom Recht auf diese Weise nicht erfasste, aber für das sittliche Urteil relevante Raum, gehört nicht zum forum internum, welches ja den inneren Rechts bereich bildet und in den die Rechtsmacht der Kirche (begünstigend) hineinwirkt. Ausblick Sollte nicht die Kirche ihrer ureigensten Verpflichtung auf die salus animarum entsprechend für derartige komplexe Problemfälle wenigstens im Bereich des forum internum (und damit mit rechtlicher Relevanz ausgestattet) Barmherzigkeit, Toleranz, vergleichbar dem in den getrennten orientalischen Kirchen praktizierten, biblisch wohlbegründeten Prinzip der Oikonomia21 anwenden? Es geht um eine wichtige Frage christlicher Existenz, in der ein reiflich gebildetes sittliches Urteil von der kirchenrechtlichen Lage abweicht oder abzuweichen scheint und diese Divergenz im konkreten Fall nicht behebbar, der Betroffene aber gleichwohl zu aufrichtiger Umkehr und zu einem Neubeginn in Frieden mit der Kirche disponiert ist. Denn Lösungen auf rein moralischer Ebene (im Unterschied zu forum internum-Lösungen) sind auf der öffentlichen, rechtlichen Ebene nicht relevant. Weder dem Recht noch der Moral ist gedient, wenn das Recht auch in Grenz- und Extremfällen ausnahmslose Geltung selbst für die Gewissenssphäre (außerhalb von forum externum und forum internum) beansprucht. 21 Vgl. die Beiträge von P. L’HUILLIER, L’économie dans la tradition de l’Eglise Orthodoxe (19-38, B. ARCHONDONIS, The Problem of Oikonomia Today (39-50) und R. POPTODOROV, Economy in the: Orthodox Tradition and Practice of the Slawic Churches (51-56) sowie I. ZUZEK, L’économie dans les travaux de la commission pontificale pour la revision du code de droit canonique oriental (66-83) in Canon VI (1983).