Folia Theologica 12. (2001)

Myriam Wijlens: Profil der Klienten eines Offizialates

PROFIL DER KLIENTEN EINES OFFIZIALATES 89 werden und es sollten Wege begangen werden, die nicht nur über die Pfarreien zu den betroffenen Menschen führen.13 Sorge sollte der Kirchenleitung nicht nur machen, wie viele Ehen scheitern, sondern auch, warum relativ wenig Menschen ein Interesse haben, ihre dann eingetretene Situation auch kirchenrechtlich zu regeln.14 Die Statistik wirft ebenfalls Fragen auf, die zu einer Präzisierung der Fragebögen führen könnten. Denkbar wäre es, zu erfassen, wie lange die Ehen gedauert haben, wie lange die Bekanntschaftszeit der Brautleute vor der Eheschließung währte und ob zwischen die­sen beiden Faktoren eine Verbindung besteht. Ein weiterer zusätz­licher Untersuchungsaspekt wäre, die Klagegründe näher zu be­trachten und dabei z.B. zu untersuchen, ob etwa Frauen oder Män­ner häufiger keine Kinder wollten oder die Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossen haben. Die vorliegende Statistik bezieht sich ausschließlich auf das Offi­zialat des Bistums Münster. In wieweit diese Ergebnisse und Daten repräsentativ sind für andere Diözesen, lässt sich schwer einschät­zen. Es ist durchaus möglich, dass die Voraussetzungen (und damit eventuell auch - zumindest teilweise - die Ergebnisse) sich regional 13 Das Offizialat des Bistums Münster hat diesen Weg bereits ansatzweise be­schritten, indem es ein dreiteiliges Informationspaket anbietet. In einem Falt­blatt wird zunächst auf die grundsätzlichen Möglichkeiten, die das Kirchen­recht vorsieht, hingewiesen. Es ist beabsichtigt, diese Faltblätter z.B. in Kir­chenbüchereien, in karitativen Einrichtungen, kirchlichen Beratungsstellen oder auch im Schriftenstand in den Kirchen zum Mitnehmen auszulegen. Au­ßerdem gibt es eine 16 - seitige Broschüre, in der einzelne Aspekte des Ver­fahrens erläutert werden, wie z.B. die möglichen Klagegründe, der Ablauf des Verfahrens, Kosten, Folgen für die aus der Ehe stammenden Kinder usw. Die­ses Heft wurde insbesondere verfasst für diejenigen, die nähere Informatio­nen über das Verfahren erhalten möchten, wie z.B. die potenziellen Prozess­parteien. Diese Broschüre hat den Titel Kompakt Kirchliches Ehegericht. Was tun, wenn die Ehe zerbrochen ist? Wichtige Informationen im Überblick. Münster: Dialog Verlag, 2000. 14 Jean Werckmeister hat eine Studie zu empirischen Erkenntnissen und Statisti­ken bezüglich Ehen, Scheidungen und Ehenichtigkeitsverfahren in der westli­chen Welt veröffentlicht. Aus dieser Studie geht hervor, dass 1992 in Groß Britannien 4000 Ehenichtigkeitsverfahren auf 5 Millionen Katholiken durch­geführt wurden, in Irland waren es 1600 auf 6 Millionen; Niederlande 1000 auf 6 Millionen, und Deutschland 1500 auf 28 Millionen. Im Vergleich zu den anderen Ländern ist diese Anzahl in Deutschland sehr gering. Jean WERCKMEISTER, „Les procès de nullité de marriage: quelques observa­tions statistique“ in Revue de Droit canonique 44 (1994) 144-149.

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