Folia Theologica 12. (2001)
Imre Koncsik: Der analoge Realismus als Fundament der Christologie Karl Rahners?
DER ANALOGE REALISMUS ALS FUNDAMENT 165 tuell bestehenden Offenheit des Menschseins auf mögliche Prägungen „von außerhalb"109 sowie wegen des damit korrespondierenden inneren Dranges nach Sein (dem appetitus ad esse), der sich als Drang nach Erkenntnis und Wollen artikuliert, nimmt der Mensch einen solchen Anlass zunächst in indifferenter Hinsicht wahr. Der Anlass selbst besteht zunächst im Zeugnis der Kirche, die die gottmenschliche Union analog im Sein der Zeugen nachbildet. Ein solches Zeugnis nimmt der Mensch einfach zur Kenntnis. Parallel korrespondiert damit eine innere Erkenntnis des Bezeugten, indem der Mensch gemäß seiner transzendentalen Ver- fasstheit eben diese aktualisiert. Er erkennt und begreift intuitiv den Grund und das Ziel des Zeugnisses: die gottmenschliche Wirklichkeit Jesu Christi wird als Grund und Ziel ihrer Auswirkung im Sein der Zeugen vom Menschen innerlich vernommen und verstanden. Folglich wird seine Isolation in zweifacher Hinsicht durchbrochen: von außen, also vom konkreten Zeugnis der Zeugen, und von innen, vom Anruf der gottmenschlichen Wirklichkeit Jesu Christi her. Doch ist die Durchbrechung der Isolation kein Automatismus: sie betrifft lediglich die Erkenntnis des Menschen. Es kann auch so ausgedrückt werden: der Seinsumfang des Menschen wird potentiell durch Bereitstellung neuer Möglichkeiten „zu sein in Christus" geweitet. Die mögliche Weitung wird als solche ebenso erkannt wie ihr Grund intuitiv „gewittert" und innerlich „erahnt". Hier liegt zunächst der klassische „Dämonenglaube" vor: jeder Mensch kann das Zeugnis der Kirche verstehen und vernehmen, weil jeder Mensch die Wirklichkeit der Zeugen gemäß seiner kategóriáién und transzendentalen Vermögensstruktur als solche verorten und positionieren kann. Zumindest erfolgt in der Begegnung eines Nichtchristen mit einem Christen eine unableitbare Stellungnahme des Christen: er repräsentiert für den Nichtchristen eine innere Entschiedenheit seines Seins, die nach einem entsprechenden Zielgrund verlangt. Ohne einen solchen Zielgrund wäre seine Gerichtetheit nicht verwirklichbar. 109 Vgl. Sehr. I, 204.