Folia Theologica 8. (1997)
Anton Štrukelj: Die Christologie in der Theologik Hans Urs von Balthasars
46 A. STRUKELJ trinitarische Glaubensbekenntnis aufgezält sind. “Alles dies sind Werke, die in Jesus grundgelegt sind, aber für die Menschen ermöglicht werden durch den ihnen vom Vater her gesandten und eingehauchten Heiligen Geist”.11 Die ganze Trilogie erweist sich gerade in ihrer Christozentrik als eine in allen Teilen trinitarisch verfaßte. Das ist für unser Thema von großer Bedeutung. Johanneischer Einstieg Dieses Verständnis des Heilsmysteriums des dreieinigen Gottes ist offensichtlich keine Leistung des Menschen, sondern eine “eudokia”, ein “gnadenhafter Ratschluß” des ewigen Vaters, der sich in seinem Sohn und Geist offenbaren wollte. Hans Urs von Balthasar beschreibt das gemeinsame Werk des Sohnes und des Geistes im “johanneischen Einstieg”.12 Von der Wahrheit der Welt zum Ausspruch Jesu: “Ich bin die Wahrheit” (Joh 14,6) führt keine Kontinuität, nur der Sprung. Jesus ist und bezeugt die Wahrheit: “Dazu bin ich geboren und in die Welt gekommen, daß ich von der Wahrheit zeuge (martyrein)” (Joh 18,37). Er ist die Wahrheit und bezeugt sie als der vom Vater Gesandte. Er ist der Gesandte schlechthin, und zwar der zur Rettung der Welt Gesandte (12,14): “Jesus allein kann die Wahrheit zugleich sein und sie bezeugen, weil er als Einziger der vom Vater Kommende, von ihm Gesandte (3,34; 14,24), ihn ’Auslegende’ (1,18) ist”.13 Die Auslegung Jesu erfolgt durch sein ganzes Dasein, nicht nur durch seine Worte, sondern ebenso oder noch deutlicher durch seine Werke. Die Untrennbarkeit von Wort und Werk hängt mit der Grundaussage zusammen, daß “das Wort Fleisch geworden ist” (1,14). Der menschgewordene Logos ist ein leibhafter, sterblicher Mensch und als solcher, als Fleisch ist er “in seiner ganzen wirkenden Leibhaftigkeit Auslegung des Vaters”.14 Auf diesem “Factum” der Fleischwerdung liegt das ganze Gewicht nicht nur der Offenbarung, sondern auch der Erlösung: caro salutis cardo. 11 Ebd., XIX. 12 TL II, 13-23. 13 Ebd., 14. 14 Ebd.