Folia Theologica 7. (1996)

Stanislav Zvolenský: Der "dolus" nach dem kanonischen Eherecht

DER „DOLUS” NACH DEM KANONISCHEN EHERECHT 91 ist (dolus substantialis). Dolus causam dans beläßt den Ordenseintritt gültig, wenn er sich nur auf Akzidentalia der faktischen Beobachtung der Klosterregel bezieht (dolus accidentalis). 1.2.4. Dolus und error Die Überzeugungskraft der Theorie vom dolus in spiritualibus war wirklich limitiert. Man spürte, daß in ihr eine oberflächliche Verein­fachung zugegen ist. Darauf verwies schon Papst Innozenz IV33. Auch bei Spiritualien darf nicht dem, der Opfer des dolus geworden ist, die Schuld (fatuitas) für die falsch getroffene Entscheidung von vornherein gegeben werden, sondern: dolus muß auch im spirituellen Bereich recht­lich geahndet werden, wenn ein kluger und umsichtiger Mensch durch dolose Machenschaften in einen Irrtum geführt worden ist, aus dem her­aus die falsch getroffene Entscheidung resultiert, sei es nun in Richtung auf eine Ordensprofeß oder die Ehe. Mit der Denkleistung Papst Innozenz IV. wäre das Feld bereits berei­tet gewesen, dem Zusammenhang zwischen dolus und error Rechnung zu tragen, und die Rechtserheblichkeit der arglistigen Täuschung bezüglich ihrer den freien Willen des Betreffenden einschränkenden Komponente gesetzlich zu verankern.34 Die Theorie vom dolus in spiritualibus wurde dann von den Fachleu­ten entscheidend im 17. Jahrhundert abgelehnt35. 2. Der dolus, die Ehe und der Kodex Von alten Zeiten an respektierte die rechtliche Tradition grundsätz­lich die störende Wirkung der arglistigen Täuschung auf die Rechtsge­schäfte. Oben wurde versucht, gewisse Grundzüge zu zeigen, wie sich das Verständnis des Dolusbegriffes in der Geschichte entwickelte. Jetzt 33 INNOZENZ IV., Apparatus, in X. 1,40,6, n.2. v. „fatuitatem”: „Si autem dolus talis esset, quod peritiore falleret, sicut in facto alieno, ..j decipiantur, tunc iuramentum auctoritate superioris remitti potest... Nam sicut metus non excusat, nisi sit talis, qui caderet in constantem, ita dolus non excusat, nisi sit talis, qui caderet in pru- dentissimum... immo, sicut iustum est, quod dolus dolo compensatur,... sic fatuitas cum dolo compensatur, quia lata culpa dolo compensatur.” 34 Vgl. STEIDL H„ Die Theorie..., 216. 35 Vgl. FEDELE P„ Dolo (dir. can), in: EncDir XIII, Varese 1958, 805.

Next

/
Oldalképek
Tartalom