Folia Theologica 7. (1996)
Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)
50 B. W. ZUBERT Willensakt. Das muß aktueller ein Wille sein — „intentio actualis” — d.h. faktisch bestehender im Moment des Ehekonsenses;es genügt nicht ein rein interpretativer bzw. hipothetischer oder habitueller Wille, ein solcher, als nicht bestehender, hat keinen Einfluß auf den Willensakt, denn er ist nicht aus der intellektuellen in die Voluntativsphäre übergegangen. Wenn also jemand meint, er hätte diese Person nie geheiratet, wenn er vom Vorhandensein oder Fehlen einer bestimmter Eigenschaft wüßte, dann haben wir mit einem Interpretativwillen zu tun, der auf die Gültigkeit des Ehekonsenses keinen Einfluß hat60. e) Den Passus: „etsi det causam contractui” hält PREE als Pleonasmus und spricht ihm nur eine explikative Bedeutung zu. Wer nämlich vom Partner eine Eigenschaft anstrebt, um mit ihm die Ehe zu schließen, der ist erst auf dem Weg zur Konsensleistung, d.h. die Eigenschaft wäre im solchen Fall nur ein gewisser psychischer Zustand, ein Motiv zur Eheschließung. Wer dagegen im Akt des Ehekonsenses hauptsächlich und direkt diese Eigenaschaft anstrebt, der macht die Gültigkeit der Ehe abhängig von ihrem Dasein61. WOLF beurteilt anders diese Formulierung des Canons. Er gibt zwar zu, daß der Unterschied zwischen der Eigenschaft, die die Ursache der Eheschließung ist und der die hauptsächlich und direkt angestrebt ist nicht leicht zu erkennen ist und von daher man könnte den Einschub „etsi det causam contractui” weglassen, weil „humana humano modo interpretanda sunt”. Er fügt aber hinzu, daß dieser Passus den Inhalt des c. 1097 § 2 präzisiert und erklärt. Es genügt nämlich nicht, daß der Irrtum sich auf eine Eigenschaft, die die Ursache der Eheschließung ist, bezieht, aber diese Eigenschaft muß außerdem hauptsächlich und direkt angestrebt sein, nur dann ist sie rechtsrelevant62. 60 PREE, a.a.O., S. 43: „Nonnumquam enim contrahens post naufragium coniugii in animo volutans tempora praeterita, putat, bona fide, se deceptum fuisse circa qualitatem aut qualitates in comparte ante nuptias exigitas, ac tunc tantum agitur de intentione habituali aut interpretati va quae nullum influxum in consensum exercere possunt, quia numquam ab intellectu in agrum voluntatis transierunt” (125/91 Relatio 1991/92). „Si mulier nubere putaverit viro honesto, sano, laborem exercenti, amore capto, affectuoso, diviti, laurea doctorali insignito, et ita porro, sed reapse ducta est ab homine inhonesto, luxurioso, violento, impudenti, necquam mendico, infirmo, incluto, matrimonium valet, etiamsi a celebrando matrimonio abhorruisset, si veritatem iam tunc cognovisset” (101/91 Relatio 1991/92, S. 209). 61 A.a.O., S. 43. 62 A.a.O., S. 140-143; GÓRALSKI, a.a.O., S. 105.