Folia Theologica 7. (1996)

Josef Ammer: Neues im neuen Papstwahlgesetz "Universi Dominici Gregis" - ein Kurzkommentar

PAPSTWAHLGESETZ 233 des Papstes für die Kardinäle aus, die wegen des Überschreitens der Altersgrenze nicht mehr wählen dürfen — obwohl sie freilich nach wie vor wählbar bleiben —, und sucht ihnen — neben dem Entgegenkommen durch die neuen Festlegung des für die Altersgrenze maßgeblichen Zeit­punkts auf den “Tag vor dem Eintritt der Sedisvakanz” — eine neue Auf­gabe geistlichen Charakters zuzuweisen (UDG 85). Überhaupt ist auffällig, wie sehr die Konstitution bemüht ist, die Wahl des neuen Paps­tes bei aller Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Ordnung des Vorge­hens als einen durch und durch geistlichen Akt “heiligen Charakters” (Einleitung zu UDG) herauszustellen, der nicht isoliert vom Volke Got­tes stattfindet, sondern an dem die ganze Kirche beteiligt ist, geht es doch schließlich um das Heil der Seelen und das Wohl des gesamten Volkes Gottes (UDG 84).

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