Folia Theologica 2. (1991)
Ernst Pucher: Zum Verhältnis von forum externum und forum internum besonders in der Ausbildung der Kleriker
108 E. PUCHER freie Zustimmung des Betroffenen zu einer psychologischen Untersuchung. Doch gerade hier kann leicht Druck ausgeübt werden bzw. eine Einladung dazu von seiten der Seminarleitung vom Alumnen so empfunden werden. Zu dem sind auch die Ergebnisse einer psychoanalytischen Untersuchung besonders dann ungesichert, wenn sie auf der Grundlage einer bestimmten — nicht christlichen Weltanschauung — des untersuchenden Psychologen zustandekommt. Größtmögliche Vorsicht und größtmögliche Rücksicht auf die Freiheit des einzelnen sind geboten. Nichts spircht hingegen gegen die sorgfältige Beobachtung der Alumnen und ihres Verhaltens, das nach außen, also im forum externum wahrnehmbar und von einer achtsamen Seminarvorstehung wahrzunehmen und für die Eignungsbeurteilung zu verwenden sein wird. Marcozzi13 nennt für die zielführende Beobachtung 3 Bereiche: 1. Das Spiel: bei weniger Kontrolle und mehr instinktivem Verhalten läßt sich leicht feststellen, ob der betreffende Alumne loyal, großügig, bescheiden — oder aber illoyal, streitsüchtig und stolz ist. 2. Gehorsam: wird der Gehorsam bereitwillig geleistet, läßt sich der Alumne etwas sagen, ist er entgegenkommend — oder aber widersetzlich und exzessiv kritisch, ja kritiksüchtig. 3. Verlangen nach Wissen und Können: ist es gesund und vernünftig—oder aber krankhaft. Schluß Die Ausbildung der künftigen Kleriker erfolgt im forum externum und im forum internum. Beide Bereiche haben mit ein- und derselben Wirklichkeit, nämlich dem konkreten Alumnen, zu tun. Sie sind in der konkreten Person eins, aber aus bestem Grund, wie wir gesehen haben, voneinander unterschieden. Die menschliche Person in ihrer Vielschichtigkeit und Komplexheit soll geschützt werden, damit sie sich in Gott, vor Gott und auf Gott hin in der dafür nötigen Freiheit entfalten kann. Dies gilt in besonderem Maße von jenen meist jungen Menschen, die sich auf einen geistlichen Beruf vorbereiten. Diesen Schutz zu gewähren und einzufordern entspricht bester kanonischer Tradition. 13 V. MARCOZZI, Autor ità e intériorité nell' esame ali ammissione al sacer- dozio, in: Quaderni di diritto ecclesiale 3 (1990) 52.