Folia Theologica 1. (1990)

Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?

78 G. VIRT III. Praktische Fragen (Gewissensüberprüfung und Gewissensbildung) Mit dieser Überlegung sind wir nun zu den praktischen Fragen gelangt, an denen sich das vorgeschlagene Modell bewähren muß. Ist das Gewissen überprüfbar? Gibt es Kriterien für eine echte Gewissensentscheidung? Gibt es Kriterien für die christliche Gewissensbildung? In den meisten westlichen Verfasssungen ist der rechtliche Schutz der Gewissensfreiheit verankert. Der Bundesverfassunsgerichtshof in der Bundesrepublik Deutschland hält die richterliche Bewertung einer Ge­wissensentscheidung nach dem Gesichtspunkt richtig oder falsch für unvereinbar mit der grundrechtlich garantierten Gewissensfreiheit.27 Das gleiche Urteil besteht aber auf der Mitteilbarkeit der Gewissens­entscheidung und erklärt es für zulässig und erforderlich zu prüfen, ob wirklich eine Gewissensentscheidung vorliegt. Die Gewissensentschei­dung muß also abgrenzbar sein von Entscheidungen anderer Art. Es dürfte deutlich sein, daß diese Abgrenzbarkeit nur durch die Rechen­schaft über die spezifisch sittliche Rationalität einer Entscheidung oder eines Urteils gelingen kann, die wir in der Grundstruktur versucht haben aufzuweisen. Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied, ob es sich um eine wirkliche conscientia in der dargestellten Form des sittli­chen Selbstverhältnisses handelt oder um Fernsteuerung oder gar sub­limen Zwang. Im letzteren Fall würde es sich nicht um Selbstbestimmung des Menschen, deren Schutz das Grundrecht auf Gewissensfreiheit gilt, handeln, wenn der Mensch nicht imstande wäre, sich und anderen zumindestens ansatzhaft-selbständig Rechenschaft zu geben. Eine Willkürentscheidung oder rein gefühlsmäßig instinkthafte Reaktion wäre ja das Gegenteil einer Gewissensentscheidung: hetero- nome Fremdsteuerung, Ausdruck egoistischer Interessen oder ein Zu­fallsprodukt. Für die Bildung seines Gewissens angesichts der vielen Irrtums- und Manipulationsmöglichkeiten ist jeder letztlich selbst verantwortlich. 27. Vgl. a.a.O., 20.

Next

/
Oldalképek
Tartalom