Folia Theologica 1. (1990)

Recensiones

RECENSIONES 151 es für die Lehre oder für die Rechtsanwendung wichtig ist, nimmt er auch Stellung in solchen Fragen. Was z.B. den Strafcharakter der Ex­kommunikation betrifft, setzt sich der Verfasser mit der Meinung von Libero Gerosa kritisch auseinander. Er betont, dass mann den präzisen kanonischen Begriff der Strafe immer berücksichtigen muss, wenn der Strafcharakter der Exkommunikation untersucht wird, im geltenden Kirchenrecht ist die Exkommunikation eine Beugestrafe, die in der Entziehung von spezifischen kirchlichen Gütern durch die kirchliche Behörde besteht, und auf die Besserung des Täters hinzielt. Sie bedeu­tet also nicht eine blosse natürliche Folge eines radikalen Verhaltens gegen der kirchlichen Autorität (S. 36-37). Das Verfahrensrecht (S. 97-260) wird ausführlicher dargestellt. Die klaren, didaktischen Definitionen sind in diesem Teil ziemlich häufig. Die Problemen der praktischen Anwendung werden oft erörtert. Be­merkenswert ist das Kapitel über die höheren Gerichte, die nicht beim Heiligen Stuhl tätig sind (z.B. Primatialgericht von Esztergom, Spani­scher Rota, drittinstanzliche Gerichte des deutschen und ungarischen Sprachraums) (S. 128-132). Imre URBAN

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