Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)
Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee
180 GÉZA KUMINETZ wahre Wissenschaft und Kunst, und lasst die Kirche68 69 70, das heisst die Religions- autoritat ungestört arbeiten und wirken. Wir dürfen nicht vergessen, dass dér Staat die Entstehung dér ungerechten Eigentumsverhaltnisse auch nicht gefal- len lasst und dem Pauperismus keinen Raum làsst. Die staatliche Autoritat schützt und entfaltet die individuellen und gemeinschaftlichen Werte des men- schlichen Lebens, und sie belohnt die Besten, sie hált sie für wiirdig, die Gemeinaufgaben zu verrichten. In diesem Sinne bedeutet die Herrschaft dér Tugendhaften und dér Besten die Macht, und dér Staat ist in diesem und aus- schliesslich in diesem Sinne aristokratisch.6'’ 8. Diese Staatsidee leidet auf seinem Hoheitsgebiet weder die nationalistis- che noch die totalitáre noch die intemationalistische noch die absolutistische Staatsidee. Sie duldet weder die nach dér Ausschliesslichkeit dér Volksmajes- tát strebende noch die sich vöm Liberalismus emáhrende Staatsidee, und auch nicht die anderen, die Staatsordnung aufwühlenden und zerstörenden Kráfte. Sie anerkennt jeden gesetzlich entstandenen Staat als gleichwürdig und souve- rán.™ Die Bunde und Einheiten unterschiedlicher Strukturen zwischen den Staaten können auf menschliche Weise ausschliesslich durch die für das universale Gemeinwohl frei gegründete zentrale Staatsmacht régiért werden. geachtet auf die moralische und persönliche Würde, die spezifischen Traditio- nen, Kultur und Sprache von jedem einzelnen Staat. 9. Obwohl die christlich-katholische Staatsidee eine Staatsidee von sakralem Charakter ist, ist in ihr die weltliche und die heilige Macht nicht verbunden und vereinigt, sie ist also kein theokratischer Staatstyp. Sowohl dér Staat als auch die Kirche habén spezifische Ziele, die sie auf souverane Weise verwirklichen. Jesus Christus hat also die weltliche und die religiose Macht voneinander getrennt. Diese Trennung bedeutet aber nicht die Lösung dér zwei Machtsfak- toren voneinander, weil beide Ordnungen, sowohl die natürliche als auch die übematürliche denselben Herm und Schöpfer habén, und dér Schöpfer zűr Sicherung des vollkommenen menschlichen Gemeinwohls zwei souverane Machtfaktoren bestellte. Dementsprechend kann dem Wohl des ganzen Men- schen nur ihre einander unterstützende Zusammenarbeit fruchtbar dienen. 68 Hier verstehen wir unter dér Kirche die Religionsautoritat, in weltlichem rechtlichem Sinne des Wortes. 69 Vgl. Frank, Sz., A társadalom szellemi alapjai. Bevezetés a társadalomfilozófiába [Die geisti- gen Grundlagen dér Gesellschaft. Einführung in die Gesellschaftsphilosophie], Budapest 2005. 285. „Die Gesellschaft ist dem Wesen nach eine Aristokratie (und zwar in dem wortwörtlichen Sinne, dass sie die Herrschaft dér Prominenten ist), also sie muss auch bewusst danach streben, dass sie zűr Aristokratie wird.” 70 Um die Gesetzlichkeit einer neuen Staatsmacht richtig zu beurteilen, müssen die Nachbar- staaten im klaren sein, ob dér alte Staat seine Autoritat dermassen verloren hatte, dass er seine Aufgabe nicht mehr verrichten konnte, oder wenn die Bürger unter dér Unterdrückung eines anderen Staates lebten, ob sie einen wirklichen Freiheitskampf führten.