Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)
Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee
AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 167 bekommt das Volk seine natürliche Freiheit, Unabhangigkeit und sein Selbst- bestimmungsrecht zuriick, also ihm gehört das schicksalentscheidende Wort im vorher bestimmten Sinne. (...) Das ist dér einzige Fali, wenn nicht nur das Volk, ais Teil des Staatsorganismus, sondern auch dessen Tede iiber ein Selbst- bestimmungsrecht verfiigen. Vielleicht Vernunfts- oder andere Opportunitàts- gesichtspunkte sprechen dafiir, dass das vorige Staatsorganismus zusammen- bleibt, naturrechtliche Gesichtspunkte erfordern das jedoch nicht, so dass die staatsbildenden Tede sowohl nach Rassen- als auch nach Gebietsgruppen ohne jegliches Verletzen eines fremden Rechtes einen neuen Staat bilden können, wenn sie dazu fahig sind. (...) Das so verfasste Selbstbestimmungsrecht kann natiirlich auch einen revolutionaren Charakter habén, wenn namlich das Auf- lösen des Staatsorganismus und das Zerstören der Macht auf eine gewaltsame Weise durchgeführt wird.44 Dieser Vorgang kann auf den Schütz des Natur44 Die gewaltsamen Handlungen dem Staat gegenüber habén ein breites Spektrum: „die gewaltsame Veranderung dér verfassungsmassigen Ordnung; die danach gerichtete Organisation. Zerstörung, Aufruhr, Gewalt gégén eine Amtsperson, Terrorakt usw., und in einem bestimmten Sinne gehört auch das Verursachen gemeinsamer Gefahr und die Störung dér Tatigkeit des Kommunalbetriebs dazu.” Siehe: Szabó, M., Állam, forradalom, erőszak [Staat, Revolution, Gewaltj in Takáca, P. (Hrsg.), Államelmélet [Staatstheoriel, 260. Die Revolution, obwohl sie nicht unbedingt auf eine gewaltsame Weise durchgeführt wird, bezweckt die vollkommene Ablehnung und Umgestaltung dér bestehenden gesellschaftlichen Ordnung, und ihr wesentli- ches Element ist das massenhafte Bestreben. Es gibt dennoch auch andere Grenzerscheinungen im Falle der Gewalt gégén den Staat. So 1. der Aufruhr, der nicht der Protest gégén die ganze Staatsordnung ist, sondern er richtet sich nur gegen ihre wirkliche oder vermeinte ungerechte Àusserung. Dann 2. der Aufstand, der auch nicht gegen die Veranderung der bestehenden ge- setzlichen Ordnung gerichtet ist, sondern gegen die die Macht ausübenden Personen, weil sie ihre Àmter schwer missgebraucht habén. 3. Der Freiheitskampf oder mit einem anderen Wort der Unabhangigkeitskampf richtet sich gegen eine unterdrückende Macht, die von einem fremden Staat ausgeübt wurde. 4. Im Falle des Bürgerkrieges handelt es sich um einen Kampf inner- halb der Gruppén der Gesellschaft, und die gegenüberstehenden Partéién kampfen tur die poli- tische Macht oder fìir ihre konkrété Bestimmung. Hier geht es um das Wesen der gerechten Ordnung, und es stossen nicht die Anhanger der alten und die der neuen, gerechten Ordnung zusammen. 5. Beim Putsch, anders als beim Bürgerkrieg, stossen nicht zwei gesellschaftliche Gruppén sondern zwei Machtgruppen zusammen, und in diesem Zusamenstoss geht es nicht um die Veranderung der Macht sondern um den Wechsel der Machtausübenden. Diese sind also die Formen der kollektiven Gewalt. Es gibt aber auch persönliche und gruppenweise Formen der Gewalt wie das Terrorismus, dessen Ziel der Revolution ahnlich ist, namlich die Erpressung von umfassenden gesellschaftlichen Anderungen. Oben habén wir über die Gewalttaten gesprochen, die sich gegen die die Macht ausübenden Personen richteten, und im weiteren können wir das Erwahnen der Gewalttaten auch nicht ausser acht lassen, die von der Seite der Staatsmacht beziehungsweise der die Staatsmacht ausübenden Personen begangen wurden. Der gesetzliche Staat verwendet das Mittel des Zwanges gesetzmassig, wenn seine Bürger ihre gesellschaftlichen Pflichten nicht erfüllen, oder wenn sie bemüht sind, die Staatsordnung umzustürzen. Absichtlich habén wir das Wort Zwang und nicht das Wort Gewalt in diesen Fallen verwendet. Es gibt jedoch auch eine staatliche Gewalt, und ihre wichtigsten Formen sind die folgenden: der Krieg und der staatliche Terror. Der Krieg ist für die Staaten das letzte Mittel, das heisst das Waffenmittel, um die Spannungen beziehungsweise Konflikte zu losen. Fleute, in der Zeit der totálén und infolgedessen massenvernichtenden Kriegsführung erhebt sich die Fra- ge, ob ein Krieg eigentlich gerecht sein kann. Selbstverstandlich muss sich der bestimmte Staat