Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)

IUS CANONICUM - Goran Jovicic, Das päpstliche Gesandtschaftswesen während des Zweiten Vatikanischen Konzils

111 DAS PÄPSTLICHE GESANDTSCHAFTSWESEN WÄHREND... setzt.19 Die Konzilsväter würdigten die Leistungen der Kurie und des päpstlichen Gesandtschaftswesens, doch waren damit auch manche Reformwünsche ver­bunden. (Vgl. CD 9-10) Die Wortmeldungen der Konzilsväter hinsichtlich der Institution der päpst­lichen Gesandten gingen eher in Richtung der Erneuerung und des Reform­bedarfs als in Richtung ihrer Abschaffung. Die Tätigkeit der päpstlichen Gesand­ten wurde von manchen Bischöfen und Konzilsvätern auch als Einmischung in die Angelegenheiten der Ortskirchen und der Autonomie des Bischofs gesehen. Eine ausführlichere Behandlung der Institution der päpstlichen Gesandten er­folgte erst im Rahmen der Kurienreform, vor allem durch das Motu Proprio über die Aufgaben der päpstlichen Gesandten von Papst Paul VI. Im Laufe der 49. Generalversammlung ging die Diskussion um das Schema „De Ecclesia“. Hier wurde die Diskussion über das zweite Kapitel des Kirchen­schemas abgeschlossen. Dabei legte Bischof Joachim Ammann aus Tansania auch im Namen verschiedener Missionsbischöfe seine Meinung hinsichtlich der Institution der päpstlichen Gesandten dar. In Bezug auf die päpstlichen Ge­sandten fragte er „ob die Einrichtung der Nuntien, Internuntien und Apostoli­schen Delegaten, insoweit sie diplomatische Repräsentanten des Hl. Stuhls sind, zu den vorzüglichen und ehrwürdigen Traditionen gehören, die man nicht aufheben darf“.20 Seiner Meinung nach könne diese Institution, die ähnlich einer weltlichen Institution erscheine, den Menschen unserer Zeit das wahre Bild über die Kirche verbergen. Auch die Einrichtung der diplomatischen Repräsen­tanten mache die Kirche Christi in den Augen vieler den weltlichen Mächten ähnlich und erwecke bei Vielen (auch Christgläubigen) den Eindruck, dass die Katholische Kirche teilhat an dem einen oder anderen Bereich der politischen und sozialen Auseinandersetzungen.21 Weiter gab Mons. Ammann manche konkreten Vorschläge hinsichtlich der Rekrutierung päpstlicher Gesandter. Er fragte „ob nicht die Zeit gekommen sei, die kirchlich-religiösen Aufgaben jener, diplomatischen Repräsentanten auf 19 Zu der Geschichte des Dekrets „Christus Dominus“ siehe LThK' XIII. S. 128-146; Nützlich könnte es auch das Buch von Mario Oli veri sein: Natura e funzioni dei legati pontifici nei con­testo ecclesiologico del Vaticano II. Nella storia e ne! contesto ecclesiologicodel Vaticano II, Roma 1982. 211 ..Pertinente institution Nuntiorum, Internuntiorum et Delegatorum Apostolicorum, quatenus sunt .repraesentantes diplomatic Sanctae SedisL ad illas traditions .potissimaset venerabilis“ quastranscindere minime liceat?“ASII. 2, S. 607. 21 Vgl. „Non paucis videtur illud institutum, pro ut imitatur instituta diplomatica potestatum saecu­­larium, hodie potius pertinere ad illas .umbras“, quae hominibus nostrae aetatis veratri faciem Ecclesiae abscondunt. Illud institutum »repraesentantium« diplomaticorum »in plurimorum oculis reddit Ecclesiam Christi similem potestatibus saecularibus, et nonobstantibus declaratio­­nibus contrariis, permultos (etiam christifìdeles) facit credere Ecclesiam catholicam esse partem in uno alterove campo disceptationum politicarum et socialium«.“ AS II. 2, S. 607.

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