Folia Theologica et Canonica 2. 24/16 (2013)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Strafe, mit besonderer Hinsicht auf die Todesstrafe - katholisch Betrachtet

ERWÄGUNGEN ÜBER DIE STRAFE, MIT BESONDERER HINSICHT... 73 wertsein in Frage, und auch das nur dann, wenn das der moralische Zustand der Gesellschaft erwünschenswert macht. c) Zukunft der Todesstrafe Heute verbreitet sich die Abschaffung der Todesstrafe, trotzdem werden auch die Stimmen für ihre Wiederherstellung immer stärker. Aus der Tatsache jedoch, dass „je geregelter die Verwaltung ist, desto sanfter werden die Sitten und Ansichten sein”, darf nicht darauf geschlossen werden, dass die Daseins­berechtigung der Todesstrafe vorbei ist, weil die allgemeine Milderung der Strafprozesse nicht unbedingt eine wahre moralische Verbesserung bedeutet. Das kann auch „auf übertriebener Sentimentalität oder einer falschen Barmher­zigkeit für den Missetäter beruhen. Wie viele Menschen gibt es heute, die sich über das Schicksal von gefangenen Missetätern und Tieren betrüben, gegen­über der Not und Elend von unschuldigen Armen jedoch kein Mitleid be­weisen”.106 Da es immer „viele Menschen geben wird, die von schweren Verbrechen nur durch die Angst vor der strengsten Strafe zurückgehalten wird, und eben so viele Menschen geben wird, die vollkommen nur der Tod verhindert, neue Straftaten zu begehen”,107 wird darum bis zum Ende der Geschichte die Gele­genheit und manchmal die Notwendigkeit bestehen, dass die zuständige Macht von ihren Rechten Gebrauch machen will, nämlich von der Einführung der Todesstrafe. Wir denken nicht, dass ihre Anwendung in der nahen oder fernen Zukunft eindeutig abgeschafft werden könnte, obwohl das besonders von der Seite der katholischen Kirche erwünschenswert ist.108 Es werden wahrschein­lich Zeiten kommen, wenn die Macht die ewigen Ideale zum Ziel des Gesell­schaftslebens setzt, da braucht man diese Strafart nicht anzuwenden, aber es werden auch Zeiten kommen, wenn sich die Unterwelt wieder entfesseln wird, und es wird keine andere Möglichkeit vorhanden sein, die Anarchie zu bändi­gen, als die Einführung der Todesstrafe und die Ausbreitung der mit Tode zu iw Vgl. Cathrein, V., Erkölcsbölcselet, II. 638. 107 Vgl. Cathrein, V., Erkölcsbölcselet, II. 637. Die Kriminalität wird sich durch das ganze Leben der Menschheit ziehen, sie ist also eine Konstante der Geschichte, mit der jede Zeit und Generation ernsthaft rechnen soll. Vgl. Hacker, E., Bevezetés a büntetőjog bölcseletébe, 34. 108 Wir sind mit der Auffassung von Roberto Tamati auch nicht einverstanden, der eine endgültige Stellungnahme des Lehramtes vorstellen kann, welche die Todesstrafe im Prinzip ausschliesst. Und zwar darum nicht, weil der dramatische Kampf zwischen dem Guten und Bösen bis zum Ende der Welt dauern wird. Wenn nicht einmal die Kirche im Laufe der Geschichte auf diesem Gebiet (beim Kampf gegen die Sünde) bei ihren Mitgliedern ein überzeugendes Ergebnis er­reichen konnte, wo jedoch die natürlichen und übernatürlichen Mittel zum Erreichen der Ideale vorhanden sind, wie dann der Staat oder eine andere irdische Macht dazu fähig wäre? Kurz gesagt halten wir die endgültige Abschaffung der Todesstrafe für eine Utopie, obwohl wir ihre Aufhebung als äusserst erwünschenswert betrachten. Zum wirksamen Schutz der Gesellschaft ist jedoch die Beseitigung der Todesstrafe nicht in jedem Zeitalter genügend, und so wird es wahrscheinlich auch in der Zukunft sein. Vgl. Tamanti, R., La pena di morte, 377-393.

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