Folia Theologica et Canonica 2. 24/16 (2013)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Strafe, mit besonderer Hinsicht auf die Todesstrafe - katholisch Betrachtet

60 GÉZA KUMINETZ mittel das Leben, die Freiheit und das Vermögen des Täters bedroht, das heißt je reger sich in sein Bewusstsein das unerwünschte Wesen der Strafe einprägt, oder mit dem Ausdmck von Karinthy deren nötige „Innervation”, desto mehr wird er sich des Verbrechens enthalten.“ Die Strafe ist nämlich zur gleichen Zeit eine erziehende (Verbesserung, Einsicht), die Ordnung der Gerechtigkeit wiederherstellende und in der Zu­kunft vor ähnlichen Taten schützende (vorbeugende), das heißt vorbeugende Anordnung ist, gerade darum, weil unser teuerster Schatz die Freiheit ist, und eben sie wird durch die Strafe eingeschränkt und bei der Ausübung unserer Rechte verhindert. Wir dürfen diese Funktionen voneinander nicht trennen, denn da wird sich jede von ihnen unvermeidlich verzerren.66 67 II. Von der Todesstrafe spf.ztfi.sch Nach der vorherrschenden Auffassung von heute ist diese Strafart endgültig überholt, weil sie innerlich unmenschlich ist, und heute kann man gegen die Kriminalität und die organisierte Unterwelt auch auf andere Weise und mit entsprechender Wirksamkeit kämpfen. Wenn wir mit der Erörterung dieser großen Frage beginnen, lohnt es sich in uns bewusst zu machen, ob wir bei der Abhandlung des Problems tatsächlich keine Vorurteile haben. Es ist eine grundlegende philosophische Anforderung, unsere Vorurteile zu erkennen und zu bekämpfen. Gleich erhebt sich das Problem des Gegenstandes der Todesstrafe. Ob nur die Strafe Todesstrafe genannt wird, die von dem Gericht für erwachsene Leute wegen des Begehens eines schweren Verbrechens auferlegt wird? Es gibt Verfasser, welche die Abtreibung und die Euthanasie in bestimmten Fällen als eine Art der Todesstrafe betrachten.68 Wenn das wahr ist, womit wir völlig ein­verstanden sind, werden praktisch unschuldige Wesen mit Tode gestraft. Be­züglich dieser Strafart ist die sich auf das Menschenwürde und das Recht zum Leben bemfende modische Auffassung viel nachgiebiger. Hier handelt es sich jedoch wortwörtlich um unschuldige Wesen, gegenüber den erwachsenen Menschen, die brutale Verbrechen begehen und große Schäden verursachen. Im weiteren befassen wir uns nur mit der im engsten Sinne genommenen To­desstrafe. Im Zusammenhang mit der Todesstrafe kann die Frage auch so gestellt wer­den, ob sie in sich erlaubt ist, beziehungsweise wie weit die Strafmacht der 66 Vgl. Magyar Kriminológiai Társaság, Hacker Ervin emlékkötet. Válogatás Hacker Ervin műveiből, 21. 67 Vgl. Goffi, T. - Piana, G. (a cura di), Corso di morale 4. Koinonia. Etica della vita sociale, 276. 68 Vgl. Tamanti, R., La pena di morte, 391.

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