Folia Theologica et Canonica 2. 24/16 (2013)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Strafe, mit besonderer Hinsicht auf die Todesstrafe - katholisch Betrachtet

ERWÄGUNGEN ÜBER DIE STRAFE, MIT BESONDERER HINSICHT... 45 ist die Spiritualität, die geistige Beschaffenheit und Fertigkeit. Unsere morali­sche Persönlichkeit verdanken wir solchen vereinheitlichen Zielen, in deren Dienst wir uns selbst stellen. Hier gibt die aufgesuchte und angenommene Re­ligion oder Weltanschauung und der aus ihr stammende Charakter eine Er­füllung. Sowohl die psychische als auch die moralische Schicht unserer Per­sönlichkeit kann sich ausschließlich bei der Gemeinschaft mit den anderen entwickeln, auf solche Weise, dass wir zum Teil oder ganz auf unsere selbst­süchtigen Bestrebungen verzichten müssen, was durch unseres Unterwerfen dem Allgemeingut bestimmt wird.7 Die menschliche Würde hat also drei Schichten, und von ihnen ist es in erster Linie die in moralischem Sinne ge­nommene Person, die nicht im voraus eine Gegebenheit sondern ein auszu­gestaltender Zustand ist, und wer das auf schuldige Weise versäumt, wird für die Gemeinschaft schädlich sein. Beim Grenzfall kann die Gesellschaft ein Urteil fällen, deklarativ oder konstitutiv, dass sie bezüglich dieses Zustandes ihre menschliche Würde verloren hat, weil diese Schicht unserem Personen­wesen die wahre und im vollkommensten Sinne genommene Würde gibt. Und das kann letzten Endes die Todesstrafe mit sich bringen. a) Der Begriff der Sünde und Schuldigkeit Wir unterscheiden drei, sich aufeinander gründende Kategorien der Sünde und Schuldigkeit: ihren religiösen, moralischen und rechtlichen Begriff. Diese drei Kategorien können nicht vollkommen aufeinander zurückgeführt werden, sie beziehen sich trotzdem auf einen und denselben Subjekt. Um die Sünde und Schuldigkeit ganz zu verstehen und wirksam zurückzudrängen, ist es nötig, diese drei Kategorien entsprechend kennenzulemen und gemeinsam anzuwen­den.8 a. Der religiöse Begriff der Sünde und Schuldigkeit Wie wir schon erwähnt haben, werden die menschlichen Verhaltensformen und unter ihnen die Verbrechen nicht nur von der Rechtsordnung sondern auch von der Religion und Moral zum Gegenstand der Untersuchung gemacht. Und auch diese normativen Kategorien beurteilen die bestimmte Handlung beziehungs­weise auch den Täter ihrem Charakter gemäß. Sogar ein jeder sanktioniert das auch auf seine eigene Weise. Diese Sanktion ist die von der Gottheit erhoffte irdische und jenseitige Belohnung (Heil), sowie die Anerkennung der Mitmen­schen und der Gesellschaft, beziehungsweise die irdische oder jenseitige Strafe des gerechten „Ewigen Richters” (Verdammnis), zum Schluss das Unrichtig 7 Vgl. Horváth, S., A természetjog rendező szerepe [Die ordnende Rolle des Naturrechtes], Budapest 1941.42-43. 8 Vgl. Finkey, F., A bűnösség fogalom a világi büntetőjogban [Der Begriff der Schuldigkeit im weltlichen Strafrecht], Budapest 1941. 468.

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