Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)
IUS CANONICUM - Stephan Haering OSB, Das Verfahren zur Entlassung aus einem Ordensverband
FOLIA THEOLOGICA ET CANONICA 1 (2012) 199-216 Stephan Haering, OSE DAS VERFAHREN ZUR ENTLASSUNG VON PROFESSMITGLIEDERN AUS EINER ORDENSGEMEINSCHAFT* I. Einleitende Bemerkungen; II. Entlassung von Rechts wegen, 1. Tatbestände, 2. Verfahrensrechtliches Element: Förmliche Feststellung der Verwirklichung des Tatbestandes; III. Entlassung durch ein Verfahren, 1. Tatbestände für die Entlassung von Mitgliedern mit ewiger Profess, 2. Tatbestände für die Entlassung von Mitgliedern mit zeitlicher Profess, 3. Verfahrensweise im lateinischen Bereich, 4. Verfahrensweise im orientalischen Bereich; IV. Exkurs: Auferlegte Exklaustration I. Einleitende Bemerkungen Das Ideal der Gerechtigkeit, welches ein innerstes Prinzip jeder positiven Rechtsordnung und nicht zuletzt der Rechtsordnung der Kirche sein muss, darf nicht nur als hehres Ideal erscheinen, das bei feierlichen Gelegenheiten herausgestellt und beschworen wird. Vielmehr muss dieses Ideal konkrete Realität werden, wenn es etwa darum geht, die verletzte Gerechtigkeit mittels geordneter Verfahren wiederherzustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einem Ordensverband, die - obwohl sowohl von Seiten des Mitglieds als auch von Seiten der Gemeinschaft grundsätzlich auf Dauer begründet - im Falle eines schwerwiegenden Versagens beendet werden kann. Für die Entlassung von Ordensleuten aus ihrem Verband sieht das kirchliche Recht bestimmte Vorgehens weisen vor, die hier näher betrachtet werden sollen. Der Beitrag ist in folgender Weise gegliedert: Zunächst wird ein Abschnitt der Entlassung von Rechts wegen gewidmet; denn auch eine solche Entlassung kennt ein verfahrensrechtliches Element insoweit, als das Eintreten der Entlassung förmlich festgestellt werden muss (II). Der folgende ausführliche Abschnitt befasst sich mit der Entlassung durch ein normales Entlassungsverfahren (III). In einem weiteren Abschnitt wird ein kleiner Exkurs unternommen und die auferlegte Exklaustration mit ihren verfahrensrechtlichen Aspekten angesprochen (IV). Am Schluss werden in Kürze einige Beobachtungen herausgestellt, Gastvorlesung am Postgradualen Institut für kanonisches Recht der Katholischen Universität Pázmány Péter in Budapest am 7. Februar 2011. Für die Veröffentlichung wurde der Text durchgesehen; die Hinweise im Anmerkungsapparat bleiben auf das Nötigste beschränkt.