Folia Canonica 5. (2002)

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332 BOOK REVIEWS Die rechte Erkenntnis der Person fuhrt uns nach Karl Wojtyla zum rechten Verständnis der gemeinschaftlichen Dimension des Menschen. Daraus ergeben sich dann auch rechtsphilosophische Aspekte: Johannes Paul II. betont bei jeder sich bietenden Gelegenheit die vorrangige Würde j eder Person in ihrer Einzigar­tigkeit und Unwiederholbarkeit, und daraus folgend die Menschenrechte als grundlegendes Prinzip des Handelns zum Wohl des Menschen. Die Freiheit ist für Johannes Paul II. Grundlage der wahren Würde der menschlichen Person und gleichzeitig notwendiges Element der integralen Ent­wicklung der Gesellschaft. Freiheit, wohlverstanden nicht als absolute Freiheit, sondern als Freiheit in der Wahrheit, als Recht, das Gute zu tun, Freiheit, die Rücksicht nimmt auf die Freiheit der anderen. Daraus folgt dann auch die Ver­antwortung eines jeden zur Verwirklichung des Guten. Angesichts jedes sozia­len Übels liegt die wahre Verantwortung bei den Personen, nicht bei irgendwel­chen staatlichen oder sonstigen Institutionen. Bei der Seligsprechung des Priesters Rupert Mayer am 3. Mai 1987 in Mün­chen betonte der Papst die enge Verbindung zwischen Menschenrechten und „Gottesrechten“. „Dort wo Gott und seine Rechte nicht beachtet werden, dort wird auch der Mensch selber nicht geachtet werden“. Nur Gott ist Quelle der Wahrheit und des höchsten Gutes. Bei der Arbeit —einem der wichtigsten Bereiche der heutigen Gesetzgebung­betont Johannes Paul II. deren objektiven Aspekt (durch die Arbeit macht sich der Mensch die Erde untertan) und vor allem deren subjektive Dimension: durch die gut getane Arbeit verwirklicht sich der Mensch selbst. Die Würde der Arbeit ergibt sich aus der Würde des arbeitenden Menschen. Daher auch der Vorrang der Arbeit vor dem Kapital, also der Vorrang des Menschen vor den Dingen. Die­se Grundsätze müssen nach den Forderungen Johannes Pauls II. die Grundlage jeglicher Arbeitsgesetzgebung bilden. Der Fortschritt der Technik muß Hand in Hand gehen mit dem Fortschritt der Moral und der Ethik. Das heißt: Vorrang der Ethik vor der Technik, Primat der Person vor den Dingen, Überlegenheit des Geistes über die Materie. Aus der gemeinsamen Verantwortung der Menschen füreinander folgt die Solidarität, nicht als oberflächliches Gefühl des Bedauerns angesichts so vieler Übelstände, sondern als feste und ausdauernde Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Dank der Solidarität erkennen die Menschen einander als Personen, überall in der Welt. Letztendlich sollen diese Prinzipien zum Auf­bau einer Zivilisation der Liebe beitragen. Es ist klar, daß es sich bei den von Grocholewski angeführten, von Johannes Paul II. unermüdlich in aller Welt verkündeten Prinzipien um Grundaussagen handelt, die einer konkreten Verwirklichung bedürfen. Klar ist auch ihr poten­tieller Einfluß auf jede positive Rechtsordung. Philipp Ernst GUDENUS

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