Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO

DER BEITRAG VON CARL GEROLD FÜRST 213 kábel erwies - „ernannt seien, der jeweilige Coetus eine akademische Studie diese Prinzipien haben könne, um seineArbeiten darauf aufzubauen”. Die Fakultät legte ihren Entwurf für einen Text dieser „Principi direttivi” (später publiziert in den Nuntia 26 (1988), 100-113) am 17. April 1973 vor. Der Text wurde dann den Mitgliedern der Kommission mit der Bitte zugesendet, ihre Bemerkungen der Kommission mitzuteilen. Diese wurden in einem eigenen Fa- zikel gesammelt, der gemeinsam mit dem erwähnten Textvorschlag der Kanoni- stischen Fakultät das Grundmaterial für den Coetus centralis der Konsultoren bildete, dem die Abfassung des Textes der „Principi direttivi” anvertraut war. Die im März 1974 zusammengetretene Plenaria approbierte auf dieser Basis nach einigen Abänderungen die „Principi direttivi per la Revisione del Codice di Diritto Canonico Orientale”, die in den Nuntia 3 (1976) 3-24, mit einer „War­nung” publiziert wurden: Der Leser wurde aufmerksam gemacht, daß diese „Principi... publiziert werden unter der alleinigen Verantwortlichkeit der Kom­mission selbst”. Mit anderen Worten bedeutete dies, daß die „Principi direttivi” für die Konsultoren der Kommission bindend waren, aber ohne den Glorien­schein einer höheren Autorität als der des Kollegiums der Mitglieder der Kom­mission zu haben. Wie auch immer: Die Entscheidung, den ersten Text der „Prin­cipi direttivi” der Kanonistischen Fakultät des Päpstlichen Orientalischen Insti­tuts anzuvertrauen, war tatsächlich glücklich, da sie, wie ich überzeugt bin, den iter des CCEO wenigstens um einige Jahre, wenn nicht mehr, verkürzte und überdies von Anfang an in diesen Weg ein formales Kollegium von Universitäts­professoren einband, was nicht gerade die allgemeine Vorgangsweise für die Co­dices der Kirche zu sein scheint. Die dritte Verpflichtung zu Beginn der Arbeit der Kommission betraf beson­ders deren Sekretariat, das heißt mich selbst. Es war nötig, die letzte Fassung je­ner Teile des orientalischen Codex herauszufmden, die „schon fertiggestellt, aber noch nicht promulgiert” waren. Diese Teile mußten ja entsprechend dem vorher erwähnten Schreiben des Kardinalstaatssekretärs vom 10. Juni 1972 zu­sammen mit den bereits promulgierten Teilen, also den vier wohlbekannten Motu proprio Pius’ XII., überprüft werden. Viel Zeit mußte aber zunächst auf ein genaues Durchsuchen des gesamten Archivs der vorhergehenden Kommission aufgewendet werden, was besonders schwierig war, da ein guter Index fehlte. Man mußte zu einer grundlegenden Neuordnung und Erstellung eines Index schreiten. Das Resultat dieser Arbeit waren drei Indices, ein analytischer, ein Sachindex und einer der „Plenarien”, eine klare und, wo sie fehlte, neue Num­merierung der einzelnen Faszikel der Protokolle und die genaue Bestimmung des „schon fertiggestellten” Textes der noch nicht promulgierten Teile des orien­talischen Codex.1 Was nun die Ernennung der Konsultoren betraf, die man geruhsam vorberei­tete (eine an der Römischen Kurie sehr notwendige und übliche Sache), gestehe

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