Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO

FOLIA CANONICA 5 (2002) 211-230 IVAN ZUZEK DER BEITRAG VON CARL GEROLD FÜRST ZUR REVISION DES CODEX IURIS CANONICI ORIENTALIS Festrede, gehalten anläßlich der Überreichung der Festschrift zu seinem 70. Geburtstag. Universität Freiburg, 7. Februar 2003. I. die Ernennung zum Konsultor; II. Die Arbeit bei der „prima recognitio” der Canones „De magisterio ecclesiastico”; in. Die Arbeit am ersten „Schema de SANCTIONIBUS POENALIBUS IN ECCLESIA”; IV. TEILNAHME IM JAHRE 1980 AN DEN COETUS SPE­CIALES „DE OFFICIIS ECCLESIASTICIS, DE NORMIS GENERALIBUS, DE PERSONIS PHYSICIS ET IURI- DICIS, DE POTESTATE REGIMINIS”; V. TEILNAHME AN DER „DENUA RECOGNITIO” DER SCHEMATA DES KÜNFTIGEN CCEO; VI. DIE ARBEIT DES „COETUS DE COORDINATIONE” DES ORIENTALI­SCHEN Codex; VII. Der Beitrag zum „Coetus de expensione observationum”; VIII. Teil­nahme an der Plenaria der Mitglieder der Kommission vom 3.-14. November 1988; IX. Der Dank des Papstes; Epilog. Als Mitte Juni 1972 die „Pontificia Commissio Codicis Iuris Canonici Orien­talis Recognoscendo”errichtet wurde, erhielt sie den Auftrag, den Codex iuris canonici orientalis zu überprüfen, „sowohl in den schon in Kraft getretenen Tei­len, als auch in den übrigen, schon fertiggestellten, aber noch nicht promulgier­ten, im Licht vor allem der Dekrete des II. Ökumenischen Vatikanischen Kon­zils”. Zur „Leitung der Kommission wurden berufen” - wie es in dem diesbezügli­chen Schreiben des Kardinalstaatssekretärs Jean Villot vom 10. Juni 1972 steht - Kardinal Joseph Parecattil als Präsident, Erzbischof Ignazio Mansourati als Vi­zepräsident- (der in Rom de facto „präsidierte, da ja der Präsident in Indien resi­dierte) - und der hier sprechende als Pro-Sekretär. Man wisse, daß ich zu dieser Zeit Rektor des Päpstlichen Orientalischen Instituts war, also eine Stellung inne­hatte, die eher „inkompatibel” mit der des Sekretärs eines Dikasteriums der Rö­mischen Kurie war. Das dürfte eine Erklärung für die Bezeichnung „Pro-” sein, die allerdings in der Folge (22. Oktober 1977) ohne jedes Zutun meinerseits be­seitigt wurde. Als Mitglieder der Kommission wurden an erster Stelle „alle orientalischen Patriarchen” ernannt, darüber hinaus sechs Kardinäle und elf orientalische Bi­schöfe, also im ganzen 23 Personen. Ihre Namen wurden im L ’Osservatore Ro­mano vom 16 Juni 1972 publiziert, aber nicht in den Acta Apostolicae Sedis. Der Historiker wird in diesen Acta auch vergeblich irgendeine Mitteilung über die

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