Folia Canonica 4. (2001)

STUDIES - Helmut Pree: Nichtterritoriale Strukturen der hierarchischen Kirchenverfassung

26 HELMUTH PREE (mutua interioritas) von Gesamtkirche und Teilkirche zu nennen.21 Die Territorialität soll daher für die konkrete Determinierung der Diözese und der Pfarrei gemäß Vat II die Regel darstellen, die Ausnahmen zulässt.22 Demnach ermöglicht Vat II bei Vorliegen besonderer Umstände bzw. Erforder­nisse der Pastoral die Errichtung von teilkirchlichen oder teilkirchenähnlichen Hierarchien und Pfarreien nach nichtterritorialen oder nicht ausschließlich territorialen Gliederungsgesichtspunkten: (a) Für Angehörige eines bestimmten Ritus hat derDiözesanbischof für deren geistliche Betreuung Vorsorge zu treffen: „Sive per sacerdotes aut paroecias eiusdem Ritus, sive per Vicarium Episcopalem aptis facultatibus instructum et, si casus ferat, etiam charactere episcopali ornatum, sive per se ipsum diver­sorum Rituum Ordinarii munere fungentem. Wenn dies alles aus besonderen Gründen nach dem Urteil des Ap. Stuhles nicht möglich ist, werde für die verschiedenen Riten eine eigene Hierarchie errichtet.23 CD 23 Nr. 3 lässt dabei eine deutliche Abstufung erkennen. Zur Errichtung einer Hierarchie soll dem­nach nur als Ausnahmemöglichkeit geschritten werden. Zuvor sind alle Mög­lichkeiten auszuschöpfen, die eine Berücksichtigung der betroffenen Personen­gruppen unter Wahrung der Einheitlichkeit der Diözesanleitung ermöglichen.24 Die Kompetenz zur Errichtung eines personal bestimmten teilkirchlichen Jurisdiktionsbezirks liegt ausschließlich beim Ap. Stuhl. Im Hinblick auf die Erhaltung und das Wachstum der Riten sollen gem. Vat II OE 4 (personale) Pfarreien und eigene Hierarchien errichtet werden, wo immer das geistliche Wohl der Gläubigen dies erfordert.25 (b) Im Hinblick auf eine angemessene Verteilung der Priester verlangt PO 10/2: „Ubi vero ratio apostolatus postulaverit, faciliora reddantur non solum apta Presbyterorum distributio, sed etiam peculiaria opera pastoralia pro diversis coetibus socialibus, quae in aliqua regione, vel natione aut in quacum­territoriales Moment wesentlich enthalte; die sakramentale Feier ist vielmehr stets ein Akt der Kirche als solcher und ganzer (vgl. c. 841 ClCy. Vgl. Hervada, Significado (Anm. 2), 235-239. 22 Vgl. die diesbezügliche ausdrückliche Bezugnahme der Plenaria 1981 auf die Ausfüh­rungen der Konzilskommission zu CD 11; vgl. Congregatio plenaria (Anm. 18), 381-383. 23 CD 23 Nr. 3/b. „Item, in similibus circumstantiis, diversi sermonis fidelibus provideatur sive per sacerdotes aut paroecias eiusdem sermonis, sive per Vicarium Episcopalem sermo­nem bene callentem et etiam, si casus ferat, charactere episcopali ornatum, sive denique alia opportuniore ratione”: LG 23 Nr. 3/c. 24 Vgl. Ramos, Delimitazione (Anm. 14), 305-307. Diese vom Vat II klar intendierte Gewichtung scheint del Portillo, Dinamicidad (Anm. 7), 327 zu übersehen, wenn er die Personaldiözese, Personalprälatur und Personalpfarrei gern. CD 23 als in gleicher Weise normal wie die territoriale Gliederung darstellt, „también como fenómeno normal, aunque de menores proporciones”. 25 Doch sollen die Hierarchen der verschiedenen Teilkirchen, die im selben Gebiet Jurisdiktion besitzen, durch regelmäßige gemeinsame Beratung nach Möglichkeit gemein­sam und einheitlich vorgehen: OE 4, Satz 2.

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