Folia Canonica 2. (1999)
PROCEEDINGS OF THE INTERNATIONAL CONFERENCE. - Viktor Papež: Die Ehe der getauften Nichtglaubenden - Ein theologisch-juristisch-pastorales Problem in der Kirche Heute
300 VIKTOR PAPEZ lis”25 vorgelegt. Diese katholische Lehre in bezug auf die Untrennbarkeit, die sowohl in der Vergangenheit als auch in der jüngsten Zeit26 Objekt intensiver Diskussionen war, wurde in normativer Form vom vorhergehenden27 und vom gegenwärtigen Kodex rezipiert28. In der Phase der Revision des neuen Kodex wurde vorgeschlagen, das lehrmäßig kanonische Prinzip zu ändern, gemäß welchem „omnis contractus matrimonialis inter baptizatos sit eo ipso sacramentum”, aber die Kommission erklärte sich als inkompetent, die Norm zu ändern, welche die Lehre der Kirche berührt29. Das Motiv, diese Norm zu ändern, ging von überwiegend pastoralen Gründen aus, und nicht so sehr von theologischen, um den „sakramentalen Automatismus” zu vermeiden und um das Prinzip des sakramentalen Wertes „ex opere operato” ins rechte Licht zu rücken, vor allem, wenn es sich um die Ehe von nichtglaubenden Getauften oder Nichtpraktizierenden handelt. Der Getaufte ohne Glauben kann keine reine Naturehe eingehen, kein reines „institutum naturae” oder das „sacramentum naturae”, insofern die Ehe im Getauften aufgrund göttlicher Bestimmung als Sakrament existiert, und zwar nur als solches. Deshalb stellt es keine Verletzung des „ius connubii” dar, wenn die Kirche dem Getauften die Zivilehe verbietet, noch handelt es sich um eine Verletzung der Religionsfreiheit, wenn die Kirche den nichtglaubenden Christen zur religiösen (kanonischen) Feier der Ehe „zwingt”30. Damit diese ehelich-sakramentale Realität entsteht, d.h., damit der Vertrag „eo ipso” Sakrament wird, werden bei Verträgen bestimmte Anforderungen gestellt: die Taufe muß gültig und die Minimalintention ,,faciendi id quod faciunt Christus et Ecclesia” gegeben sein. In der heutigen kirchlichen und christlichen Realität stellt sich die Frage, die vor allem im pastoralen Bereich deutlich wahrgenommen wird, welche Rolle der Glaube der Getauften Nichtglaubenden bei der religiösen Trauung einnimmt bzw. welchen sakramentalen Wert eine kanonische Ehe von Christen hat, die keinen Glauben haben und nicht praktizieren? Wie müssen sich die Seelsorger gegenüber diesen Problemen, unter Berücksichtigung der Tatsache verhalten, daß das „Seelenheil” in der Kirche immer das höchste Gesetz sein muß?31. 25 Commissio Theologica Internationalis (CTI), Sessio 1977, Propositiones de quibusdam quaestionibus doctrinalibus ad matrimonium Christianum pertinentibus, in Grego- rianum 59 (1978) 459-461. 26 J. B. Sequeira, Tout mariage entre baptisés est-il nécessairement sacramentel?, Paris 1985. 27 CIC 1917, c. 1012. 28 CIC 1983, c. 1055 § 1. 29 Communicationes 9 (1977) 122. 30 Perez, El matrimonio (nt. 20), 275—276. 31 CIC c. 1752.