AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1971-1972. Budapest (1973)
III. Az OSZK gyűjteményeiből és történetéből - Farkas László: Szervezeti, ügyrendi és olvasószolgálati szabályzatok a kiegyezéstől az első világháború végéig. 1867—1918 - Statuten für die Organisation, Geschäftsordnung und den Leserdienst von dem ungarisch-österreichischen Ausgleichsgesetz bis zum Ende des ersten Weltkrieges. 1867-1918
Regeln für den Gebrauch und für die Ordnung des Lesesaales sehr prägnant, doch klar und" gründlich abgefast. Laut dieser Vorschrift ist im Lesesaal kein Lesen als Zerstreuung gestattet. Sie enthält ganz ernste Massnahmen zum Schutz des bestandes der Bibliothek und auch zur Sicherung der ungestörten Forschung. Die Vorschrift spricht nicht von der Ausleihe der Bücher. Aus den Schriften gleichen Alters sind folgende Gebräuche festzustellen. Die Bibliothek lieh Bücher zum Mitnehmen nur den Universitätsprofessoren und den Mitgliedern der Wisseenschaftlichen Akademie aus, in die Provinz verlieh sie nur an Bibliotheken und Schulen, ins Ausland waren die Bücher nur an grössere öffentliche Bibliotheken ausleihbar. Unika, Raritäten, Handschriften und Urkunden hat die Bibliothek an Private garnicht ausgeliehen. Auch die Ausleihe der kurrentem Periodika war verboten. Die erste ausführliche Regelung der Organisation und des Betriebes der Bibliothek wurde im Jahre 1889 angefertigt innerhalb der Organisations- und Betriebsstatuten des Ungarischen Nationalmuseums, begutachtet vom Minister für Religion- und Unterrichts wesen. Die Széchényi Bibliothek war ja eine Abteilung des Ungarischen Nationalmuseums. Dieses Statut bestimmte genaii die Aufgaben und die Gliederung der Organisation der Bibliothek Széchényi, legte die Regeln für die Anstellungen und Dienstverhältnisse, ferner für die" Bezüge des Bibliothekpersonals fest und regelte auch die Frage der bei der Anstellung erwünschten Ausbildungs-Erfordernisse. Sie enthielt auch ausführliche Vorschriften für den; Brauch des Lesesaales und für die Ausleihe. Diese Vorschriften des Statuts bilden eine beinahe selbstständige Dienstordnung des Lesesaales, und sind so präzis, mit so viel Umsicht formuliert, dass sie — mutatis mutandis — auch heute bestehen könnten. Von grundsätzlicher Bedeutung war jene Vorschrift des Statuts, welche, den Gebrauch für unentgeltlich erklärte. Das ausführliche Ordnen der Arbeit innerhalb der Bibliothek wurde von dem Organisations- und Dienststatut in den Bereich einer von der Bibliothek selbst angefertigten, aber vom Minister begutachteten separaten Gescheftsordnung gewiesen. Auf Grund dessen wurdenoch im selben Jahre — 1889 — die erste ausführliche Geschäftsordnung der Bibliothek angefertigt. Dieses Organisations- und Dienststatut des Museums vom Jahre 1889 war bis 1898> gültig, dann erliess der Minister für Religions- und Unterrichtswesen eine neue Organisationsund Dienstordnung des Museums, das aber für die Bibliothek im Vergleich mit dem vorigenStatut keine bedeutende Änderungen enthielt. Gerade dämm wurde auch keine neue Geschäfftsordnung auf Grunde des neuen Statuts angefertigt. Dieses im Jahre 1898 herausgegebenes Organisations- und Dienststatut blieb ganz biszum Ende des jetzt besprochenen Zeitrnumes gültig. Im Jahre 1909 wurde zwar ein neuer Statutentwurf angefertigt, doch wurde diese nicht begutachtet, blieb also nur ein Entwurf ,. wurde nie bekräftigt. Dieser Statutsentwurf enthielt auch ausführliche Vorschriften über die fünfjährlich durchzuführende allgemeine Bestandrevision. Diese wird von der Bibliothek — auf Grund einer ministerialen Verordnung — schon seit dem Jahre 1900 regelrecht abgehalten. Die Öffnungszeit des Lesesaales wurde neu geregelt bzw. verlängert von diesem Entwurf, die Bibliothek hat diese neue Öffnungszeit eigentlich schon früher — seit dem Jahre 1904 — eingeführt. Bezüglich des Gebrauches des Lesesaals erklärt dieser Statutsentwurf — gleich dem Lesesaalstatut vom Jahre 1866 — wieder deutlich, dass im Lesesaal der Bibliothek Romane und schönliterarische Werke nur zum nachgewiesenen Studium avisgehändigt werden können. Am Ende der besprochenen Periode zur Zeit des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 begann die Bibliothek mit einer separaten Sammlung der Dokumente und Matériáién des; Weltkrieges um die Literatur des Weltkrieges geordnet zusammenzuhalten. 297