Garas Klára szerk.: A Szépművészeti Múzeum közleményei 50. (Budapest, 1978)

GARAS, KLARA: Kupezky Studien. Unbekannte Bildnisse aus Kupezkys Wiener Periode

75. Max Händl: Selbstbildnis. Warschau, Nationalmuseum. trachtend — Kupezky gearbeitet hat. Von einer freien Niederlassung kann bei dem strengen Feudalsystem des damaligen Ständestaates kaum die Rede sein, die Maler konnten entweder der Zunft, der St. Lukas —Bruderschaft angehören, oder unter dem Schutz einer privilegisierten Institution oder Person wirken. Einen derartigen Schutz, die Freiheit von bürgerlichen Lasten bot vor allem der kaiserliche Hof, die Universität und dann später die Akademie. Eine partielle Immunität — jedoch keine freie Tätigkeit — wurde dem Maler zuteil, wenn er in der Stadt im Dienste des Adels oder der Kirche tätig war und sich bei Zahlung einer gewissen Taxe mit der Zunft vereinbart hatte. 2 " Kupezky war kein Zunft­mitglied und konnte es auch nicht sein, da in die Wiener Bruderschaft nur Katholiken aufgenommen werden konnten. Alles deutet daraufhin, daß er in der Tat in kaiserlichem Dienst stand; nur der offizielle Hof status konnte seine Wiener Tätigkeit auf längere Zeit sichern. Als im Jahre 1714 seine Tochter stirbt, wird er in der Wiener Sterbematrikel als „kais. Kammermahler" ver­zeichnet. Auch der Umstand, daß er eine schriftliche Erlaubnis zu einer Ab­wesenheit von sechs Monaten erhält, als er in Karlsbad Peter den Großen port­rätiert, spricht dafür, daß er tatsächlich im Dienst des Hofes stand. Füssli er­wähnt, von diesem Ereignis berichtend, wie Kupezky in dem Dekret „cabinets­2ÍI S. Lützow, C: Geschichte der K. K. Akademie der bildenden Künste. Wien 1877 142—145.

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