J. Antall szerk.: Medical history in Hungary. Presented to the XXII. International Congress for the History of Medicine / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 4. (Budapest, 1970)

ESSAYS-LECTURES - J. Halmai: Social Conditions of Pharmacists in Hungary in the Second Half of the 18th Century (in German)

kaufs und der Auslieferung von Arzneien enthalten sollen; letztere dürfen Arz­neien nur für ihren eigenen Bedarf herstellen. Die Theriak-Hausierer, Harnsteinschnitzler, Komödianten, Frauen usw. sollen sich enthalten, Abführmittel auf Märkten, oder von Haus zu Haus ziehend zu verkaufen. Der Oberarzt der Stadt soll mit zwei Amtspersonen und zwei Apothekern die Apotheken auf Kosten der Besitzer jährlich inspizieren. Der Arzt darf den Arzneien Kaufenden nicht an die eine oder andere Apotheke verweisen. Den Zuckerbäckern, Ladenbesitzern und besonders den Materialwarenhänd­lern ist es streng und bei schwerer Strafe verboten, Pulver, Öle, Alkoholerzeug­nisse, Liktarien, Theriaks und andere pharmazeutische Präparate zu verkaufen, ja nicht einmal die angeführten einfacheren Mittel, ferner Pillen, Absud, Salben, einfache und zusammengesetzte Wasser usw. Der Verkauf von Mineralien und Erzeugnissen, die Gift enthalten ist auch den Materialwarenhändlern verboten. Die Behörden der freien königlichen Stadt Nagyszombat sollen unter allen Umständen darauf achten, dass die Vorschriften genau eingehalten werden. In Anbetracht der den Apothekern verliehenen Privilegien haben diese sich freiwillig und aus eigenem Willen dazu verpflichten, dass sie auf Anordnung dess Oberarztes der Stadt und des Armenhauses, ferner des Krankenhausver­walters gratis und kostenlos den Bettlern im Armenhaus und im Krankenhaus Arzneien liefern." Das Statut beweist, wie sehr der Interessenschutz der Apotheker nötig war. In Pest wurde 1808 ein solcher Interessenschutzverein gebildet, 1872 entstand der Landesverein der Apotheker. Letzterer war an der Schaffung des Gesetzes­artikels XIV vom Jahre 1876 beteiligt, der endlich besagte, dass die Pharmazie eine Hygieneeinrichtung unter staatlicher Aufsicht ist und als solche nicht zu den Industriegeschäften gezählt werden kann. Das Personal der Apotheken bestand im 18. und 19. Jahrhundert aus dem Laboranten, dem Lehrling (tyro), dem Gesellen (angestellter Apotheker), even­tuell aus dem Verwalter oder Provisor und dem Inhaber. Wir wollen der Reihe nach die Lage dieser Personen in Betracht ziehen, die natürlich in erster Linie von den sozialen Ansprüchen abhing und als solche auch die Enthaltung des Kapitalismus widerspiegelte. Der Laborant war eigentlich ein Diener für alles, Drogensammler, Reine­macher, er verrichtete einfache technische Arbeiten, war eventuell Bote, ver­fügte über keine Fachausbildung, er erlernte das Nötige in der Apotheke, so wie man ihm das zeigte, beziehungsweise wie man es von ihm verlangte. Bei bescheidenem Gehalt arbeitete er fast von früh bis spät, ja sogar bis in die Nacht hinein. Er genoss keinerlei soziale Fürsorge. Der Lehrling (tyro), später Praktikant, verfügte über eine gewisse Vorbildung und begann sein Studium in der Apotheke und eignete sich entsprechend der Persönlichkeit und des Wissens der Gesellen oder des Besitzers in längerer oder kürzerer Zeit alles an, was er wissen und tun müss e. Oft bekam er in der Apotheke Quartier und Kost und ein wenig Taschengeld. Der Geselle besass einen Gesellenbrief und verrichtete auf Grund der Anord­nungen des Provisors oder des Besitzers seine Arbeit, die recht vielseitig war 8 Orvostörténeti Közlemények 113

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