Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 198-199. (Budapest, 2007)
TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Die Reform des ungarischen Verwaltungswesens und das Anforderungssystem den Beamten gegenüber zwischen den zwei Weltkriegen. -(A magyar közigazgatás reformja és a tisztviselők követelményrendszere a két világháború között.)
langsamsten, mit Einbeziehung von vielen Personen, und mit vollkommener Ausklammerung der praktischsten Gesichtspunkte verrichtet wird. Die einzelnen Aufgaben werden von ganzen Legionen der über- und untergeordneten Behörden verrichtet, die mit denselben Kreisen der allgemeinen Aufgaben beauftragt sind. Das ganze Land ist von einem vierfachen Netz der über- und untergestellten, Selbständigkeit genießenden Behörden überdeckt, wo die Selbständigkeit der niedrigeren Behörden vollkommen illusorisch ist, und in der Praxis die Sache meistens ohne eine gerichtlich korrekte Erledigung zurückbleibt. ... Nirgends auf der Welt lebten so zahlreiche Beamten, wie hier, weil man hier die kranke österreichische Form des Beamtensystems übernahm, Buchführung, zugleich aber auch Gegenbuchhaltung machte, revidierte und administrierte, die eine Menge Zeit und Kraft beanspruchte, aber die Sache nicht erledigte. Die Staatsverwaltung funktioniert im Wesentlichen auch heute noch in demselben Rahmen, den die Bachepoche für ihre Statthalterei herausbildete. Kein Wunder, dass immer etwas geschieht, aber die Sache nicht vom Fleck kommt. Bis das Aktenstück aus der Registratur zum Referenten kommt, können öfters zwei-drei Tage vergehen. " Der Verfasser sieht die Reform darin, dass sich die Entwicklung des Staates in der Richtung „Volksstaat" zieht. Von der Verwaltung erwartete man die Mitwirkung und Gleichwertigkeit, die auf der Grundlage des gemeinsamen Berufes steht. Der Staat hat nur die Aufgabe, diesen Prozess zu beschleunigen. In den Dörfern sollen gut ausgebildete und mit einer behördlichen Befugnis versehene Beamten arbeiten, die Vertretungskorporationen sollten nur „leiten" und mit der Geschäftsführung nichts zu tun haben. Zwischen den Dörfern und Komitaten sollen keine Bezirke stehen, weil das nur Komplikationen verursachen würde. Die Befugnis der Komitate soll sich auf alle Städte des Komitates beziehen, es soll in der Region keine Siedlung sein, die eine Ausnahmestellung innehätte. Die Zahl der Sachwalter an der Spitze der Komitate und Städte soll vermindert werden, die Befugnisse sollen größtenteils dem Bürgermeister, oder dem Untergepsan des Komitats zugeteilt werden, der die Komitatsadministration leitet, die Sachen sollen von gut ausgebildeten Beamten erledigt werden. „Die städtische und Komitatsverwaltung soll keine ad hoc Angelegenheit sein, auch nicht die Interessen der Minderheit, oder Mehrheit, sondern der ganzen Einwohnerschaft vor Augen halten, " Der Verfasser behandelt zuletzt die Regierungsbehörden. Die meisten Ministerien bildeten eine geschlossene Korporation, mit eingestellten Beamten. Das Problem bestand darin, dass diese keinen äußeren Dienst aufweisen, und so auch keine praktischen Erfahrungen sich aneignen konnten. Das Prinzip der Selektion hat sich nur sehr beschränkt durchsetzen können. Der Geschäftsgang und die Entscheidung waren verlangsamt und kompliziert. Schon vor dem ersten Weltkrieg entstanden theoretische Arbeiten, die sich die Reform des Verwaltungswesens zum Ziel setzten, und die Herausbildung der modernen Formen bearbeiteten. Die praktische Verwirklichung wurde zuletzt 1918, zur Zeit der dritten Wekerle-Regierung an die Tagesordnung gestellt, bis 1920 doch nicht endgültig verwirklicht. 1923 wurde eine Proposition formuliert - vom Innenminister Iván Rakovszky unterbreitet, - welche die Festsetzung der Zahl der Beamten des Verwaltungswesens bearbeitete. Der 35. Gesetzartikel des Jahres 1923 hat das neue Verwaltungssystem, - das neue Komitatssystem - definiert, das im Grunde genommen eine vollkommene Umorganisierung bedeutete. Erstens wurde der Geschäftsgang der Komitate, Städte und Dörfer bestimmt, weiterhin die Schulausbildungsforderungen den einzelnen Beamten gegenüber, nicht zuletzt ihr Lohn