Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 182-185. (Budapest, 2003)
TANULMÁNYOK - ARTICLES - Antall József - Kapronczay Károly: Das ungarische Gesundheitswesen im Zeitalter des Absolutismus und des Dualismus. (A magyar egészségügy az abszolutizmus és a dualizmus korában)
DAS UNGARISCHE GESUNDHEITSWESEN ZUR ZEIT DES ABSOLUTISMUS UND DUALISMUS 1 JÓZSEF ANTALL - KÁROLY KAPRONCZAY Die Niederlage des ungarischen Freiheitskampfes von 1848/49 ist als eine wahrhaftige Zäsur in der Geschichte des Landes zu betrachten, deren Auswirkungen sich auf allen Gebieten des Lebens bemerkbar machten. Das Gesundheitswesen, das sich während der Kämpfe herausbildete und in der Praxis eine gewisse Stabilität erwarb, wurde durch die strenge Militärverwaltung aufgehoben, doch das frühere System konnte nicht mehr zurückgestellt werden. Die im Rahmen der Militärverwaltung ausgebildete Gesundheitsverwaltung wurde letzthin dem Innenministerium in Wien bzw. der Ständigen Gesundheitskommission unterstellt. Schon im Herbst 1849 haben die Vorsitzenden der Gesundheitsverwaltung in den Komitaten und Örtlichkeiten die Bestimmungen dieser Organisationen durchgeführt. Der Reichsschäfarzt Professor Franz Günther unternahm im Sommer 1850 eine Rundreise durch Ungarn um die Eingliederung der Gesundheitsverwsaltung und die der Ärzteausbildung in das einheitliche österreichische Rechtssystem vorzubereiten. 2 Im Sinne der im Oktober 1852 veröffentlichten Verordnung des Reichsinnenministers wurde die Zivile Gesundheitsverwaltung durch die - in allen fünf Provinzialbezirken aufgebauten - Sanitätsdienste organisiert, welche die ärztlichen Beamten als Räte des Statthalterrates leiteten. Neben den Sanitätsdiensten wurden auch Sanitätskommissionen aufgestellt. Während die Hälfte der Mitglieder Fachexperten (Bezirksärzte, Komitatsärzte, Gemeindeärzte usw.) bzw. Militärärzte, Apotheker waren, bildeten den arideren Teil Verwaltungsbeamte. Die Dienststellen der Gesundheitsverwaltung wurden durch Ernennungen bekleidet. Die Organisation der Gesundheitsverwaltung, ihr Apparat in den Komitaten blieb unverändert, ihre Behörden mußten aber durch Ernennungen besetzt werden. Die Anstellung einer Kreis- oder Gemeindeamme wurde obligatorisch vorgeschrieben. Eine andere wesentliche Neuigkeit der genannten reichsinnenministerialen Verordnung war die verpflichtende Einführung des Postens des Bezirks- und Genieindearztes, unabhängig von der Bevölkerungszahl der gegebenen Örtlichkeit. Für eine Ortschaft bis zu 5000 Einwohnern mußte mindestens ein Arzt engagiert werden. Es soll aber bemerkt werden, es bestand keine Möglichkeit dazu, daß man in vielen Ortschaften gut ausgebildete Ärzte hätte einstellen können. Als Folge der neuen Verordnung glaubte man doch die Lage verbessern zu können. Von den Ärzten erwartete man perfekte deutsche Sprachkenntnisse, aber ihre Belohnung war sehr niedrig ' Aus dem Nachlaß von J. Antall (1932-1993). 2 Kapronczay K.: Egészségügyi igazgatás a szabadságharc bukása után. Orvosi Hetilap, 29. (1988) 2256-2257.