Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 105-106. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Kaiser, W. — Völker, A.: Az első középeurópai gyermekkórház (német nyelven)

6. Februar 1702: „Red/er soll hinkünftig in Berlin im Laden auch von der Essentia dulci führen dafür ihm ein accidens gereichet wird." 8. Februar 1703: „Nach Nürnberg werden medicamenta in qualitaet gesandt, da ein ge­wißer Commissarius angenommen ist, an den die übrigen zu weisen sind. Hr. Postcell kann die medicamenta in Danzig in Commission nehmen u. sie von daraus nach Königsberg u. Moscau p befördern." 31. Juli 1707 : „Hr. Lysius in Königsberg verlanget Medicamenta in Commission." Besonders profitabel wird der Medikamentenhandel mit Ungarn, der ebenfall bereits in der Frühzeit der Stiftungen einsetzt. Wichtigster Partner ist dabei zunächst der in Neu­sohl niedergelassene Arzt Karl Otto Moller (1671—1747), der als aktiver Parteigänger von Ferenc Rákóczi II. (1676—1735) die von Halle gelieferten Drogen drigend für Militär­und Feldapotheken benötigt: von Lieferungen im Werte von 1500 Gulden meldet ein vom 5. November 1709 datiertes und im Landesarchiv Budapest aufbewahrtes Doku­ment. Für Halle werden außerdem die Mollerschen Erfahrungsberichte speziell über die Effektivität der Essentia dulcis von Bedeutung; Christian Friedrich Richter wertet sie publizistisch aus und legt sie als „Merckwürdige Exempel" der Öffentlichkeit vor. Im Geschäft mit Ungarn bleibt man auch in den zwanziger und dreißiger Jahren, als Johann Neuhold (1700—1738) in Komorn und Johann Adam Raymann (1690—1770) in Eperies in renommierten Zeitschriften über eigene Erfahrungen mit dem halleschen Aurum pota­bile bzw. mit dem halleschen Solarpulver berichten. Francke wird es nicht gern gesehen haben, daß die Gebrüder Richter am Gewinn aus dem Medikamentenhandel zu partizipieren suchen (dies gelingt ihnen übrigens) und Chris­tian Sigismund Richter zusammen mit dem Arzt Johann Wolfgang Künstel einen Privat­vertrieb aufbaut und sich dabei der gleichen Firmendeklaration bedient wie das Waisen­haus. Letztlich machen derartige Unternehmungen den Anstalten aber keinen wesent­lichen Abbruch, zumal das Auslandsgeschäft jahrzehntelang zunehmend floriert. So kann man es sich schon bald leisten, Waisenhaus-Medikamente an bedürftige Patienten abzugeben, ohne daß diese bezahlen mußten (Konferenzprotokoll vom 29. März, 1702 „Wenn jemand recht arm ist, so soll er die Arzney ümbsonst haben ") und kann dann un­bemittelte Patienten im Krankenhaus kostenlos versorgen. Prinzipiell will Francke aber im Krankenhaus keine Armeninstitution sehen: Kinder wohlhabender Eltern müssen Arzt und Pflege bezahlen. Wenn das Schulgeld für diese eintrifft, wird hiervon sofort ein Fixbetrag für eine „Krancken-Cassa" abgezogen. Aus dieser Kasse werden gelegent­lich Pflegekräfte bezahlt, wie das Protokoll der Konferenz vom 25. April 1724 ausweist : „Wenn einige Kinder, so arm sind, und kranck werden, concession zur Pflege erhalten, wo­her die Pfleg-Weiber ihre Zahlung nehmen sollen?" Die beantwortende Randnotiz lau­tet: „Aus der Krancken-Cassa" . Einen Grundbetrag haben auch die Lehrer zu zahlen; auf die Frage nach Freirezepten für die Praeceptoren heißt es am 15. Januar 1707: „Sie könnten aus der Studenten-Cassa genießen ihre Artzneyen, wenn sie wöchentlich ihren Drey­er auszahlten." Die Einbehaltung eines Pauschalbetrages für Rezepturleistun gen hatte sich offenbar erforderlich gemacht, weil mancher Zahlungspflichtige sich als säumig erwies (Protokoll vom 1. Juni 1706: „Weil die Kinder im Paedagogio die Arzney in der Apothek öffters langsam bezahlet, so will Hr, Freyer gleich bey Ankunft des Geldes sor­gen, daß nechst der Cassa und des Tischs so fort diese Rechnungen bezahlet werden"). Gele­gentlich gibt man sogar einen Zuschuß zu einer erforderlich werdenden Behandlung in Form von Bargeld (Protokoll vom 29. Januar 1703 : „Dem armen Knaben ... sollen 26 gr. zubuße gegeben werden zur Schneidung seines Steines"). Unter den klinisch-stationär behandelten Knaben findet sich zu Beginn des Jahres

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