Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 69-70. (Budapest, 1973)
TANULMÁNYOK - Buzinkay Géza: Felsőoktatási politika Magyarországon a neoabszolutizmus korában, 1849-1860.
Bei der Zunahme der Studentenanzahl muß berücksichtigt werden, daß im Jahre 1855 fast die Hälfte der Studenten der Pester Universität Jurastudenten waren. Infolge der Unorganisierung der Rechtsakademien gewährleistete der rasche Anstieg der Zahl der Jurastudenten einen Anstieg der gesamten Studentenschaft, während die Zahl der Studenten der übrigen Fakultäten — ähnlich wie an den anderen Universitäten des Reichs — auch in Pest zurückging. Die Zurückdrängung des nationalsprachlichen und — geistigen Unterrichts in Ungarn hing damit zusammen, daß Thun Verfügungen herausgab, die sich — mit höchstens einigen unwesentlichen Veränderungen — auf die anderen Teile des Reichs bezogen. Obwohl er nicht versäumte, vor den einzelnen Veröffentlichungen die Meinung der Pester Universität einzuholen, diese jedoch — sich aus dem Charakter des diktatorischen Systems und der Wahl der entsprechenden Personen ergebend — im allgemeinen beifällig. Bezeichnend ist, daß Thun am 25. November des Jahres 1850 der Pester Universität für die rasche Durchführung der Verfügungen dankte. So muß also das Ersuchen um die Meinung der Universität als rein formal betrachtet werden. Des weiteren darf nicht außer acht gelassen werden, daß die Grundverfügungen sämtlich zeitlich begrenzt herausgegeben wurden, für eine festgelegte Probezeit. Die fortwährende Ungewißheit tat der Realisierung der Reformen indes keinen guten Dienst. Betrachten wir die medizinische Fakultät, so erhalten wir ein größtenteils für die gesamte Universität zutreffendes Bild. Die primitiven klinischen Zustände ließen die Studenten zurückschrecken, und einige erstrangige wissenschaftliche Hochschullehrer konnten hier lediglich eine Milderung schaffen. Das „Pester Napló" schrieb (bezüglich der Chirurgen) ganz offen: „es ist daher kein Wunder, daß sich zwischen der Wiener und Pester Studentenschaft ein so ungleiches Zahlenverhältnis zeigt, wenn in Wien so angesehene Lehrkräfte unterrichten, denen sich in der Residenzstadt des Reichs reiches Lehrmaterial bietet, vor allem aber großartige Krankenhäuser, Seziersäle, Sammlungen und zahllose Beobachtungsmittel ..." Die Lage des Gesundheitswesens des Landes berücksichtigend, wäre der praktischen Ausbildung von Ärzten eine große Bedeutung zugekommen. Doch nicht einmal dies — von der Ausbildung von Wissenschaftlern ganz zu schweigen — konnte von der neuen Unterrichtsordnung realisiert werden. Paragraph 15 der kaiserlichen Verfügung vom 26. Juni des Jahres 1849 verfügte über die Angestellten des Gesundheitswesens. In den Statthaltereien sollte es künftig ständige ärztliche Ausschüsse, den Regirungsbezirken Bezirksärzte und in den Kreisen Kreisärzte geben. Der „Rückblick" zählte im 7. Kapitel stolz die auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erreichten Ergebnisse auf: die Regelung der gerichtsärztlichen Medizin, die teilweise Einführung der Anstellung von Communalärzten und die vollkommene Regelung ihrer Aufgaben im gesamten Land, die im Jahre 1857 eben im Entstehen begriffene Impfordnung, die Anstellung von Tierärzten in den Abteilungen der Statthaltereien und Komitaten, die Regelung der Apothekergremien, das gerade im Entstehen begriffene Industriegesetz bezüglich der Pharmazeutik und schließlich die sich ihrem Abschluß nähernden Vorbereitungen der Unorganisierung des veterinärmedizinischen Instituts. Dieses wirkungsvolle Bild wird jedoch zerstört, wenn diese prinzipiellen und administrativen Neuerungen mit der tatsächlichen Lage des Gesundheitswesens des Landes summiert werden. Im Jahre 1S59 gab es in 6629 von 8 968 Gemsinden des verwaltungsmäßigen Ungarns keine ärztliche Versorgung.