Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 60-61. (Budapest, 1971)

TANULMÁNYOK - Kaiser, Wolfram -Piechocki, Werner: A Madai-orvosdinasztia Halléban (német nyelven)

DAS ENDE DER MADAISCHEN MEDIKAMENTENEXPEDITION Karl Wilhelm Samuel v. Madai stirbt am 20. November 1851. Von seinen beiden Söhnen steht der Berufsoffizier Max v. Madai als Premierleutnant in einem Kürassierregiment (er avanciert bis zum Oberstleutnant und ist 1894 in Halle verstorben); dessen älterer Bruder Guido v. Madai (später Polizeipräsi­dent von Berlin) wirkt als Landrat in der Provinz Posen. Somit kann niemand das ärztliche Erbe des Verstorbenen antreten. Sogleich flammt der Streit auf, ob nunmehr sämtliche Eigentumsrechte an das Waisenhaus zurückfallen mu­stén, aus der sich seinerzeit die Madaische Expedition gelöst hatte. Die Madai­Erben erklären sich zum Verzicht bereit, doch scheitern die Verhandlungen zunächst an der Höhe der geforderten Abstandssumme. Guido von Madai stellt fest: „Ehe jedoch ein solcher Vergleich wirklich geschlossen ist, halten wir uns nicht für ver­bunden, die von den Gebrüdern Richter aufgesetzten und seitdem stets im Besitze unserer Vorfahren gebliebenen Original Recepté herauszugeben und nur dasjenige Buch, welches die von dem früheren Gehülfen bei der Medicamenten Expedition Dr. Koch zusammen­gestellten Formeln enthält, werden wir, nach ausdrücklicher Anweisung unseres Erblassers sofort überantworten. Dagegen sind wir bereit, alle auf den Vertrieb der Arcana und das Rechnungswesen darüber bezüglich Schriftstücke an das Waisenhaus auszuliefern, indem wir dabei nur noch gegen alle Folgerungen, die hieraus zum Nachtheile unseres Mitei­gentums an den Medicamenten hergeleitet werden könnten im Voraus protestiren" 32 . Schließlich erklären sich die Madai-Erben, um dem Streit ein Ende zu be­reiten, zum Verzicht bereit, wenn den direkten Nachfahren eine Leibrente von 300 Talern gezahlt würde. Die Gebrüder Madai betonen dabei: „sowohl diejenigen Medicamente, welche bisher unsere Vorfahren getrennt von der Medicamenten Expedition noch bereiteten, dem Waisenhause zu übereignen, als auch auf alle und jede Eigenthums Ansprüche an den in der Medicamenten Expedition prä­parirten Arcanis für ewige Zeiten zu verzichten und die darüber sprechenden Recepté, Formelbücher und sonstigen Papiere getreulich herauszugeben, wenn dagegen uns und unserer männlichen Descendenz ersten Grades, so lange davon Einer am Leben sein wird, alljährlich drei Hundert Thaler in Golde aus den bereitesten Mitteln der Stiftungen gewährt werden" 33 . Sie halten dieses Angebot für außerordentlich günstig, da die Stiftungen noch immer pro anno 900 Taler Überschuß aus der Kasse der Medikamenten­expedition erhielten und schließlich ihr verstorbener Vater zuletzt rund 1200 Taler jährlich Gehalt bezog. Sie formulieren dabei voller Stolz: 32 Verwaltungsarchiv der Franckeschen Stiftungen Tit. IX, Sekt. II, Nr, 27, pag. 2 b 33 ebendort pag. 15 b

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