Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 60-61. (Budapest, 1971)
TANULMÁNYOK - Kaiser, Wolfram -Piechocki, Werner: A Madai-orvosdinasztia Halléban (német nyelven)
„Richterscher Arzneien" zu schlichten. Mehrere Jahrzehnte hatte man sich um Urheberprobleme gestritten, ohne zu einer verbindlichen Lösung zu kommen. Der aus der Medikamentenexpedition seinerzeit ausgeschiedene August Christian Friedrich Richter (1710-1768), ein Sohn von Christian Friedrich Richter, vertreibt die als geistiges Eigentum des Vaters beanspruchten Rezepturen über eine eigene private Depositur genauso weiter wie später sein Sohn Friedrich Adolph Richter (1748-1797) — das bedeutet aber, daß %, B. die berühmte Essentia dulcis und die nicht weniger begehrte Tinctura amara in Halle sowohl in der Madaischen Medikamentenexpedition als auch bei den daraus ausgeschiedenen Richter-Erben bestellt und bezogen werden können. Paradoxerweise führen aber die Madaischen Spezialitäten ein Siegel, das die Initialen der einstigen Firmenbegründer Christian Friedrich Richter und Christian Sigismund Richter trägt! Unbestrittenes Eigentum der Madai sind lediglich die sogen. Nebenmedikamente: Pulvis vitális, Pulvis solaris, Pulvis polychrestus und Pulvis pectoralis. Sie waren von David Samuel v. Madai entwickelt und in das Arzneimittelspektrum der Expedition aufgenommen worden — das bestreitet jetzt auch seinem Sohn Karl August v. Madai niemand mehr. Schließlich sind die Madai-Richterschen Medikamente damals auch noch an einer dritten Stelle beziehbar, nämlich in der Waisenhaus-Apotheke. Diese ist zu jener Zeit ökonomisch völlig von der Medikamentenexpedition abgetrennt, doch war der Vertrieb von Präparaten letzterer Firma auf Rechtsbasis geregelt: die Madais gestatten den Apotheken-Administratoren der Stiftungen gegen Entgelt die Lizenzherstellung Madaischer Rezepturen, welche sie aber unter eigenem Siegel deklarieren müssen. Auf die genaue Trennung der Siegel und Warenzeichen hatte Karl August v. Madai in einem Pro-memoria vom 16. März 1799 ausdrücklich bestanden: „Da die Medicamenten-Expedition den Debit der Waisenhaus-Apotheke sehr vermehrt hat, so daß sie jährlich über 1000 Thlr. Medicamente aus derselben nimmt, so erfordert es die Dankbarkeit, daß auch die Waisenhaus-Apotheke den Debit der Medicamenta unsrer Expedition zu vermehren suche. Wenn daher Medicamente in der Apotheke verlanget werden, die mit den unsrigen gleichen Namen führen, so müssen die Abnehmer allemal gefraget werden, ob sie unsere versiegelten Medicamente haben wollen. Geschieht dieses nicht, oder der Pächter rühmet seine officinellen Medicamente für die unsrigen an; so behält sich die Medicamenten-Expedition das Recht vor, ihre Medicamente aus der Apotheke zu nehmen, und sie einem andern Institut beym Waysenhause in Commission zu geben" 1 . Um die Jahrhundertwende kommt es dann endlich auch zu einem Vergleich zwischen Karl August v. Madai und den Richterschen Erben 8 . Der schwerkranke Friedrich Adolph Richter, seit 1788 Extraordinarius und seit 1789 Ordinarius 7 Verwaltungsarchiv der Franckeschen Stiftungen Tit. IX, Sekt. I, Nr. S, pag. 30 8 Kaiser, W.-W. Piechocki : Die Familie Richter —ein Beitrag zur Geschichte der Medikamenten-Expedition des halleschen Waisenhauses. Wiss. B. Univ. Halle R 10, 139-151 (1909)