Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 57-59. (Budapest, 1971)
KISEBB KÖZLEMÉNYEK — ELŐADÁSOK - Fundárek, Radoslav: Gyógyszerészképzés a nagyszombati egyetem orvosi karán (német nyelven)
Ordnungen zunächst nur für Wien ihre Gültigkeit hatten, wurde ihr Wirkungskreis später auch auf die übrigen österreichischen Provinzen ausgedehnt. 8 Im 18. Jahrhundert bemühten sich mehrere, auf dem Gebiet der heutigen Slowakei tätigen Arzte darum, auch in Ungarn die Gründung einer medizinischen Universität herbeizuführen. Einen gewissen Fortschritt bedeutete auf diesem Gebiet die Errichtung der medizinischen Privatschulen. In Besztercebánya hatte Károly Ottó Moller und in Kézsmárk Daniel Fischer solche Institutionen ins Leben gerufen. Die Studenten der medizinischen Schule von Besztercebánya konnten im Laboratorium der Apotheke Mollers bedeutende praktische Kenntnisse erwerben. 9 János Dániel Perlitzi, Physik des Komitates Nógrád hatte in 1741 einen Plan zur Besserung der sanitären Lage Ungarns ausgearbeitet. Er empfahl als Lösung zum Problem der Ärzte- und Apothekerausbildung die Errichtung einer Ärzteschule. Er wollte diese in Selmecbánya oder Buda errichten. Er plante u.a. Fakultäten für Chemie, Botanik und Pharmazie. In 1751 unterbreitete Perlitzi erneut seine Vorschläge, hatte aber auch diesmal keinen Erfolg. Die Gesundheitskommission des Statthalterrates versuchte in 1759 strenge Massregeln zu ergreifen- zwecks Prüfungablegung der Apotheker vor dem Komitats- oder städtischen Sanitätsarzt. 11 Die Sache der Pharmazie kam schon früher u.zw. in 1727 und 1730 an die Tagesordnung. In diesen Jahren wurde nämlich die systematische, jährliche Überprüfung der Apotheken verfügt. Im Laufe dieser Untersuchung konnten sich die Behörden von den entsprechenden Fachkenntnissen der Apotheker überzeugen und kontrollieren, ob die Apotheker die vorgeschriebene Prüfung und den Eid abgelegt haben. 12 Im Zusammenhang mit der Apothekerausbildung müssen noch die in 1748 erschienenen Apotheker-Statuten von Nagyszombat erwähnt werden, wo hervorgehoben wurde, dass der Apotheker unbedingt eine Prüfung vor dem Komitats- oder städtischen Sanitätsarzt zu bestehen hat. Die Lehrzeit der ApothekerPraktikanten wurde in 5 Jahre festgesetzt. 13 Die Gründung der medizinischen Fakultät der Universität zu Nagyszombat fällt mit der Veröffentlichung des „Generale normativum in re sanitatis" vom 2. Jan. 1770 zusammen. Der 1. Abschnitt der 3. Instruktion dieser Verordnung 8 Die Verordnungen des "Ordo pharmacopoeorum" waren ausser in den österreichischen Provinzen auch in Ungarn und Kroatien in Kraft. Siehe: Tartalja, H. : L'histoire de la Pharmacie en Yougoslavie et sa situatuon actuelle, Zagreb 1959, 79. 9 Schultheisz E. : A hazai orvosképzés története a nagyszombati orvosi kar felállításáig. — Comm. Hist. Artis Med. ól —53, (1969), 23 — 24. 10 Ernyey J. : A Pázmány Péter Tudományegyetem és első gyógyszerészei. — A Magyar Gyógyszerésztudományi Társaság Értesítője, 11, 491 (1935). Linzbauer, F. X. : Codex canitario-medicinalis Hungáriáé, Tom. IL, Budae 1852, sz. 378, 271 — 274. 11 Linzbauer, F. X, : Codex II., sz. 479. 363: "Secundo ut apothecarii per Physicos locorum, aut in horum defectu, per medicos comitatenses circa artis suae peritiam examinentur". 12 Acta in negotio sanitatis, Lad. A., Fase. 34, nr. l/I, OL, Budapest. 13 Acta in negotio sanitatis, Lad. A., fsc. 32, nr. 5., OL Budapest.