Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 46-47. (Budapest, 1968)

TANULMÁNYOK - Lesky, Erna: Semmelweis professzori kinevezésének bécsi iratanyaga 1855-ből (Német nyelven)

zenzug der politischen Behörden und die Beurteilung und Auswertung, die er hiebei erfahren hat. Aus dem Fakultätsvorschlag selbst sei zunächst nur her­vorgehoben, daß er Karl Braun, der nur Vorkenntnisse im Ungarischen besaß an die erste Stelle, Semmelweis aber, der der ungarischen Sprache vollkommen mächtig war, an den zweiten Platz setzte. Diese Reihung mußte den bisherigen Bearbeitern umso seltsamer erscheinen, als ja der damalige Dekan der Fakultät, Franz Gebhardt [15], vor der Abstimmung ausdrücklich auf die Bedeutung der ungarischen Sprache für den geburtshilflichen Unterricht aufmerksam machte und in diesem Punkte auch die Zustimmung des Professorenkollegiums fand. Unmittelbar vor der Abstimnung aber gaben zwei hochangesehene Mitglieder des Kollegiums, Siegmund Schordann (1794-1862) [16], Professor der theo­retischen Medizin, und Johann Rupp (1808-1881) [17], Professor der Staats­arzneikunde, zu eben dieser Sprachenfrage zwei Separatvota ab, deren Bedeu­tung in vollem Umfage erst die gleich zu besprechenden Wiener Akten zu ent­hüllen vermögen. Der Fakultätsvorschlag ging zunächst zum akademischen Senat, den er glatt passierte, und des weiteren zur Statthaiterei-Abteilung in Ofen. Hier in der der Universität unmittelbar vorgesetzten politischen Behörde ereignete sich nun das Erstaunliche, daß sie den Vorschlag der akademischen Behörden in einer entscheidenden Weise umstieß. Sie eliminierte nicht nur den primo loco vorgeschlagenen, in Niederösterreich geborenen und dort aufgewachsenen Karl Braun, sondern nahm aus der Kompetentenliste den praktischen Arzt Ignaz Rott auf, der keine andere Qualifikation aufzuweisen hatte, als daß er in Ofen geboren, in Pest ansässig und der ungarischen Sprache mächtig war (vgl. Akt Nr. 1. S. 3). Deutlich spricht sich in dieser, anders unverständlichen Maßnahme der Statthaiterei-Abteilung ein Grundsatz damaliger Verwaltungs­praxis bei Besetzung klinischer Lehrkanzeln aus, über den die Behörde in ihren begleitenden Worten auch keinen Zweifel läßt: es ist den „Einheimischen" bzw. „Eingebornen" unter den Bewerbern der Vorrang zu geben, weil nur sie die ungarische Sprache in einem solchen Maße beherrschen, daß dadurch der erstrebte Zweck, eine gute geburtshilfliche Ausbildung von Ärzten und insbe­sonders von Hebammen und damit eine gute geburtshilfliche Versorgung der Bevölkerung erreicht werden kann. Hier ergibt sich die Notwendigkeit, auf das eine der beiden Separatvota ein­zugehen, das der theoretische Mediziner Siegmund Schordann bei der Fakul­tätssitzung am 20. März abgegeben hat. Es wird von dem Referenten der Statt­haiterei-Abteilung so verstanden, daß Schordann die Ansicht vertrat, es sei auf die Kenntnis der ungarischen Sprache bei nicht-ungarischen Bewerbern kein allzu großer Wert zu legen. Hier scheint sich ein Widerspruch zwischen der Interpretation des Votums von Schordann durch Gortvay-Zoltán (S. 90) Zu ergeben, die in ihm die unbedingte Notwendigkeit der ungarischen Sprache vertreten finden. Dieser Widerspruch löst sich jedoch durch die naheliegende Annahme, daß Schordann zwar die Notwendigkeit solcher Sprachkenntnisse im Sinne der vorangegangenen Stellungnahme durchaus bejahte, andererseits aber die Überzeugung vertrat, daß solche Kenntnisse nicht unbedingt mitge-

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