Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 46-47. (Budapest, 1968)

TANULMÁNYOK - Lesky, Erna: Semmelweis professzori kinevezésének bécsi iratanyaga 1855-ből (Német nyelven)

dert Gulden CMz und dem Vorrückungsrechte in die höheren Gehaltsstufen von 1600 fl und 1900 fl allergnädigst zu verleihen geruhen. Wiem am 4. Juli 1855. Für den Minister der Unterstaatssekretär Helfert e.h. (Allerhöchste Entschließung) Ich ernenne den Primararzt des Pesther St. Rochus Spitals Dr. Ignaz Semmelweihs zum ordentlichen Professor der theoretischen und praktischen Geburtshilfe an der Universität Pesth. Laxenburg, den 18. Juli 1855 Franz Joseph e. h. Bei der Interpretation des vorgelegten Aktenmaterials beginnen wir am besten mit einer Skizzierung des verwaltungsgeschichtlichen Hintergrundes» Da ist zu­nächst festzustellen, daß in der Zeit des Neoabsolutismus [11] Ungarn kein eige­nes Unterrichtsministerium besaß. Vielmehr wurden die ungarischen Unter­richtsagenden im Sinne des von der Staatsführung erstrebten zentralistischen Einheitsstaates vom Unterrichtsministerium in Wien als der obersten Verwal­tungsbehörde der Monarchie auch auf diesem Sektor initiiert und verhandelt. So ist es zu verstehen, daß der Auftrag zur Wiederbesetzung der geburtshilflichen Lehrkanzel der Pester Fakultät von Wien ausging, indem der damalige Unter­richtsminister Leo Graf Thun-Hohenstein am 20. Dezember 1854 an die Statt­halterei-Abteilung in Ofen den Auftrag zur Konkursausschreibung gelangen ließ. Diese Statthalterei-Abteilung war mit ah. Entschließung von 10. Jänner 1853 als Teil der k. k. Statthalterei für das Königreich Ungarn, der obersten Verwal­tungsbehörde des Landes, ins Leben gerufen worden und hatte am 1. Mai des­selben Jahres zu amtieren begonnen [12], Als ihr Vorstand fungierte Anton Augusz Freiherr von Magura, dessen Unterschrift wir im ersten der vorgeleg­ten Akten begegnen. Er war seinerseits als Vicepräsident der genannten Abteilung dem Statthalter von Ungarn, Erzherzog Albrecht Friedrich [13], unterstellt, der in Personalunion gleichzeitig auch das Amt des k. k. Zivil- und Militär­Gouvernements für Ungarn in unmittelbarer Vertretung des Kaisers und Kö­nigs ausübte. Diesem Erzherzog war als Adlatus im letztgenannten Amte im Jahre 1855 der Feldmarschall-Leutnant Christian Graf Leiningen-Westerburg [14] zur Seite gestellt. So konnte dieser hohe Offizier die Stellungnahme des Statthalterei-Abteilungs-Präsidiiums nach Wien weiterleiten und vertretungs­weise mit seinem Namen das begleitende Votum des Erzherzogs zeichnen. Aufgrund der Konkursausschreibung lagen der medizinischen Fakultät Pest sieben Gesuche um die Lehrkanzel für Geburtshilfe vor. Dabei war es üblich eine „Competenten-Tabelle" anzulegen, die in übersichtlicher Weise die Quali­fikationen der einzelnen Bewerber nach verschiedenen Gesichtspunkten (vgl. Abb. 1) ordnete. Der Vorschlag der Fakultät vom 20. März 1855, der dem Statthalterei-Akt beilag und wieder nach Pest zurückgeleitet wurde, ist in den genannten Publi­kationen von Györy, Gortvay— Zoltán und Sós diskutiert. Das, worauf es uns hier ankommt, ist die Klärung des weiteren Weges des Vorschlags im Instan-

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