Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 45. (Budapest, 1968)

TANULMÁNYOK - Spielmann József—Szőkefalvi Nagy Zoltán—Soós Pál: A kémikus és balneológus Mátyus István és kora

Wie wir sahen, begibt sich Matthäus Mátyus im J. 1790 nach Marosvásár­hely. In den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts lässt sich dort József Szo­tyori nieder, der später da selbst ein Krankenhaus gründete. Unseres Bild über die Ärzte von Marosvásárhely, das ein Halbjahrhundert umfasst, ist ärmlich. Im Mangel von Ärzten fällt die Betreuung der Kranken den Chirurgen zu. Die Vorschriften der hiesigen Chirurgenzunft wurden schon im J. 1591 von Zsigmond Báthory gutgehiessen. Die Zunft wirkte seitdem ohne Unterbrechung. Die allgemeine ärztliche Vorbereitung der Chirurgen war vom sehr niedrigen Niveau. Mátyus nennte sie mit Recht als „unwissende". Auch die Eingabe des Magistrats vom J. 1771 an das Gubernium erwähnt die 6 Chirur­gen und die 6 Hebammen als solche „von mittelmässiger Vorbereitung". Der grösste Teil der Chirurgen und Hebammen sind Empiriker. Trotz den nach dem J. 1770 häufig wiederholten Mahnungen des Gesundheitskomitees des Guberniums meldet sich aus der Reihe der Chirurgen nur Ferenc Sóos Ím J. 1775 in Hermannstadt zur Prüfung. Derzeit ist nur ein einziger geprüfter Chi­rurg tätig, József Galambos. Gleichzeitig geht aus den städtischen Protokollen hervor, dass selbst der Magistrat zur Behebung der gesundheitlichen Rückstän­digkeit nur sehr geringe Anstrengungen unternommen hat. Der sich im Vá­sárhely niederlassende István Mátyus musste nicht nur das Misstrauen der Menschen, sondern auch die Gleichgültigkeit der Behörden überwinden. Der Magistrat drängte beim Komitatsphysikus vor allem auf einen energischen Kampf gegen die Viehseuche, für die Gesundheit der Menschen haben sie wenig Verständnis. Charakteristisch für die Selbstlosigkeit und Dienstergebenheit von István Má­tyus ist der Umstand, dass er eine lange Zeit hindurch nebst seiner Stellung als amtlicher Physikus des Székler Stuhlbezirkes auch noch die Tätigkeit eines amtlichen Städtearztes ausübte — ohne Entgeltung. Seine eigene niedrige Belohnung versuchte Mátyus ergänzen, indem er sich im Kolleg, seiner gewesenen Schule um die Stelle eines Professors für klassische Philologie bewarb, letztere aber nicht erhielt. Da ihm die Professorenstelle entging, nahm er im J. 1766 die Stelle eines Assesoren, Beisitzers beim Gerichtshof in Marosszék an. Aber et hatte um die Erhaltung seiner Doppelstelle stets zu kämpfen. Das siebenbürgische Guber­nium forderte nämlich nach dem J. 1770, gleichzeitig mit der Neuordnung der ärztlichen Besoldungen, dass die Ärzte keine andere amtliche Stellung annehmen. Auf Antrag des Vásárhelyer Magistrats willigte das Gubernium im J. 1774 pro­visorisch in die Doppelbeschäftigung Mátyus' ein. Im J. 1776 verbietet aber eine neue Verordnung des Guberniums schon kategorisch den amtlichen Ärzten die Annahme von anderen öffentlichen Ämtern und ruft im Jänner 1777 Mátyus endgültig auf, zwischen seiner Stellung eines Beisitzers der Gerichtstafel und eines Physikus' wählen zu wollen. Mátyus wählt die letztere mit einem jährlichen Gehalt von 400 rh. Gulden. Seinem Gesuche, er möchte die Stellung des Beisitzers der Gerichtstafel unentgeltlich beibehalten, wurde trotz günstiger Begutachtung seitens des Guberniums durch den kaiserlichen Beschluss nicht stattgegeben. Somit erlosch sein Assesorenauftrag mit 24, Feber 1777.

Next

/
Oldalképek
Tartalom