Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 43. (Budapest, 1967)
Tanulmányok — Közlemények - Erna Lesky: Ignaz Philipp -Semmelweis und die Wiener medizinische Schule
Schon diese Koppelung beider Akten spricht dagegen, die Abweisung des Gesuches Semmelweis', wie es bisher durchwegs geschehen ist, als eine neuerliche persönliche Rancune seiner Feinde Rosas und Klein zu deuten. Vielmehr handelt es sich hier um ein allgemeines und grundsätzliches Problem, dass sich gerade bei diesen ersten Habilitationen nach der Reform stellte, nämlich: wie weit Dozenten praktischer Fächer Leichen- bzw. Krankengut zur Verfügung gestellt werden sollte und konnte. Es war ein so vitales Problem für den klinischen Nachwuchs der Wiener Schule, dass sich die Fakultät damit eingehend beschäftigte und Rokitansky als Dekan und zugleich als der massgebliche Fachmann in der Leichenfrage über sie ein ausführliches Gutachten für das Ministerium ausarbeitete. In der Tat bestand damals bei der Dominanz der pathologischanatomischen Richtung der Wiener Schule in gewissen Fächern Leichenmangel. Aber Rokitansky hat es nicht daran fehlen lassen, in seinem Gutachten darauf hinzuweisen, dass ein solcher Mangel gerade in der Geburtshilfe nicht der Fall sei. Da es sich hier um eine meritorische Frage handelte, deren Entscheidung längere Zeit in Anspruch nehmen konnte, andererseits aber Semmelweis drängte, bald Vorlesungen halten zu können, so hat er am 9. Mai ein zweites Habilitationsgesuch vorgelegt. Es ist der bisherigen SemmelweisForschung entgangen, dass er sich in diesem zweiten Habilitationsgesuch ausdrücklich auf Uebungen am Phantom beschränkte, bis eben die sogenannte Kadaverfrage ihre definitive Entscheidung erfahren habe. Die Behandlung dieses zweiten Gesuches im Ministerium ist mit so interessanten und für die historische Wertung des Falles Semmelweis so grundsätzlichen Details verbunden, dass ich Sie bitte, mir zu erlauben, jetzt ins Detail gehen zu dürfen. Glücklicherweise besitzen wir das Gutachten, in dem der zuständige Ministerialreferent Wilhelm von Well zum Gesuch Semmelweis' Stellung nahm und können so Schritt für Schritt den Gang der Resolution verfolgen und feststellen: In diesem Gutachten wollte der Ministerialreferent mit einer Formulierung, die nichts an Unbestimmtheit und Unverbindlichkeit zu wünschen übrig Hess, die Fakultät hinhalten. Und nun sehen wir am Akt das Erstaunliche : all diese wortreiche Unbestimmtheit und Unverbindlichkeit ist