Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 24. (Budapest, 1962)
Eine unbekannte Handschrift von Semmelweis
langte, wollte man ihn unbedingt fürs Deutschtum adoptieren und betrachtet ihn ganz selbstverständlicherweise auch heute noch als Deutschen. Obwohl dieser Irrtum eine in der Wissenschaft nicht ungewohnte Art des Chauvinismus ist, muss man sich doch gegen solche Gier zur Wehr setzen. Auf die Eigenwilligkeit dieser Auffassung wollen wir heute besonders hinweisen, da wir im Besitze eines Beweises sind, welcher unanfechtbar ist und auch wenn nicht noch zahllose andere Beweise vorlängen, für sich allein alle gierigen, abenteuerlichen Rassenträume zunichte machen würde. Durch einen glücklichen Zufall ist die seinerzeitige Ansuchung des kaiserlich-königlichen Gerichtshofes von Zalaegerszeg in unseren Besitz gelangt. Sie ist an die medizinische Fakultät der Universität von Pest gerichtet, bezieht sich auf die verschiedenen Meinungen der Experten im Falle des gewaltsamen Todes eines Kindes und bietet um ein Gutachten. Die Fragen lauten folgendermassen : „Ist im gegebenen Fall das Kind infolge eines gewaltsamen und willkürlich hervorgerufenen Schlaganfalls gestorben? sind die am Halse des Kindes befindlichen Linien ausschliesslich Spuren der Gewalt? könnten sie auch zufällig durch die Nabelschnur entstanden sein? Ferner, sollten diese Linien sie nicht ausschliesslich als Spuren einer Gewalttat erweisen, zeugen sie nicht doch dafür, dass der Schlaganfall gewalttätig und willkürlich hervorgerufen wurde? oder, wäre der Schlaganfall nicht gewalttätig und willkürlich herbeigeführt, was war dessen und des Todes Ursache?" Dies sind die vom Gerichtshof in Zalaegerszeg gestellten Fragen. Im Schreiben heisst es weiter: „Die Meinung unterzeichneter vom vorliegenden Fall ist die folgende. Nachdem an der ganzen Oberfläche des Körpers keine Spuren äusserer gewalttätiger Handlungen zu sehen sind und die Falten am Hals wegen Abwesenheit eines sonst notgedrungen vorhandenen Blutergusses nicht als Spuren von Gewalt zu betrachten sind, kann der durch den Obduktionsbefund festgestellte Schlaganfall nur als ein natürlicher (kein gewaltsamer) angesehen werden. Als Grund des Schlaganfalles kann und muss man nur den Geburtsprozesses betrachten. Semmelweis. Arányi, Professor der path. Anatomie."