Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 17. (Budapest, 1960)

Prof. Dr. Halmai János: Prüfungsurkunden über Apotheken-Kontrolle in Ungarn in der ersten Hälfte des XIX-ten Jahrhunderts

vier Doktoren der ärztlichen Fakultät und durch zwei Apothe­ker sorgfältig kontrolliert werden, die Defekte, insofern solche vorgefunden wurden, sollen in kürzester Zeit beiseitigt werden, dass alles reinlich und in wohlgeordneter behördliche Kontrolle werde. (Daraus ist zu ersehen, dass die behördliche Kontrolle der Apotheken ins XVI-te Jahrhundert zurückreicht.) Die im Jahre 1678 erschienene „Lex sanitaria Leopoldina" bc­fasst sich hauptsächlich mit der Verteidigung gegen die Pest und der Verfertigung der Arzneien. Szepes 1 behauptet, dass Leopold der Erste ebenfalls die jährliche Kontrolle der Apothe­ken verordnet haben soll. Ich durchlas den originellen deutschen Text des Gesetzes, fand darin keine diesbezügliche Verordnung. Ebenfalls Szepes 1 erwähnt, dass „die auf alles sich ausbereitende Aufmerksamkeit von Joseph dem Zweiten sich auch auf die Apotheken auswirkte. Durch die Statthalterei (Consilium Regü locumtenentiale) rief er die Komitate auf. dass sie die auf ihrem Gebiete befindlichen Apotheken prüfen mögen. Der Verfasser machte den Inhalt einer in deutscher Sprache verfassten Mel­dung über eine solche behördliche Prüfung in seinem Werk be­kannt, und fügte seine Erklärungen dazu. Aus Meldungen über Kontrolle anderer Apotheken stellte der Verfasser fest, dass seinerzeit in Eger (Erlau) und Gyöngyös je zwei, in Hatvan eine Apotheke im Komitat Heves fungierte, alle in Verwaltung von Priesterorden. Laut dieser Verordnung sandten die Komitate und könig­lichen Freistädte jährlich der Statthalterei eine Meldung über die sanitäre Lage ihres Verwaltungsgebietes. Die Statthalterei übersiedelte im Jahre 1783 aus Pozsony (Pressburg, Bratislava), nach Buda (Ofen). Die Meldungen sandte die Komitats- oder Stadtverwaltung auf Grund der Meldungen des Physiku«ses ab. Diese Meldungen erstrecken sich im allgemeinen auf r. Kont­rolle der Apotheken (Relatio super visitatis Apothecis), 2. auf Todesfälle (Consignatio super mortalitates), 3. Witterungszu­stände (Mutatio athmosphärae, Hydrographia), 4. Ausweis des Heilpersonals (Status personalis medicum. der sich auch über die Arzte, Chirurgen, Tierärzte, Apotheker und Geburtshelferinnen ausbreitete), 5. über den Stand des Gesundheitswesens und

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