Némethy Endre, Takács Lajos szerk.: Néprajzi Közlemények 6. évfolyam, 1. szám (Budapest, 1961)
TÖRTÉNETI ADATOK - Mándoki László: A siklósi reformátusok házassági szerződései (1603-1862)
ist volkskundlich lehrreich. Es ist charakteristisch, dass der Hann im Vertrag meistens eine Geldsumme verschreibt, die Frau dagegen für den Fall, wenn sie ohne Kinder absterbe, ihrem Hann das Bettzeug verspricht* Immobilien verden in Vertragen nur selten und meistens mit dem Vorbehalt des Auslösung srecktes verschrieben. Abweichend vom Gesetz des Landes, v-ciach die Hälfte der gemeinensamen Aquisitionen jedenfalls der :*it*eten Partei gebührt, enthalten die Heiratsverträge oft auch diesbezügliche Vorbehalte) ja es gibt einen Vertrag, worin die Parteien einander nur die gemeinsamen Aquisitionen verschreiben.